Unter diesen Umständen müssen Sie als Freiberufler in die Rentenversicherung einzahlen
Die gesetzliche Rentenversicherung ist grundsätzlich eine Pflichtversicherung für jeden Arbeitnehmer, abgesehen von Selbstständigen und Freiberuflern. Jedoch sind auch Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Genau diese Umstände und mögliche Alternativen möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einmal erläutern.
Diese Berufe sind versicherungspflichtig
Eine Versicherungspflicht gilt zum Beispiel für Bildungs- und Pflegeberufe, Künstler, Hebammen, Handwerker und Hausgewerbebetreibende. Coaches und Trainer beispielsweise vermitteln Wissen und werden deswegen vom Staat als schutzbedürftig angesehen. Zudem müssen sich Freiberufler, die in einer Standeskammer organisiert sind, im Versorgungswerk der Kammer eintragen. Hierzu zählen freie Berufe wie Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Apotheker oder auch beratende Ingenieure.
Üben Sie Ihre Selbstständigkeit nur in Teilzeit aus, so sind Sie ebenfalls versicherungspflichtig. Wenn Sie mehrere freiberufliche Tätigkeiten zur gleichen Zeit ausführen oder hauptberuflich Angestellter und nebenberuflich selbstständig sind, kann es zu einer mehrfachen Versicherungspflicht kommen. Auch Selbstständige, die dauerhaft nur für einen Auftraggeber arbeiten und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Hier kann sonst schnell der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit entstehen.
Durch die Einstellung eines Arbeitnehmers können Sie die Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung umgehen und Sie verhindern dadurch, als scheinselbstständig zu gelten. Hierfür reicht die Vergabe eines 400-Euro-Jobs allerdings nicht aus. Ein Arbeitnehmer muss als versicherungspflichtig gelten, damit Sie als eigenverantwortlich eingestuft werden.
Sie können sich freiwillig versichern
Als freiberuflicher ITler sind Sie grundsätzlich nicht versicherungspflichtig und können Ihren Lebensunterhalt privat absichern. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Sollten Sie sich dazu entscheiden, dann sollten Sie auf eine regelmäßige Einzahlung achten. Außerdem müssen Sie über 16 Jahre alt sein und einen festen Wohnsitz in Deutschland vorweisen können.
Auf Basis der Einzahlungen erhalten Sie im Rentenalter Anspruch auf die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sowie im Falle einer Erwerbsunfähigkeit auf die Erwerbsminderungsrente. Sind Sie erst in die Freiberuflichkeit eingestiegen, so sollten Sie einen Beratungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren und sich erkundigen, ob Sie zu den Pflichtversicherten zählen. Sie sind nämlich verpflichtet sich innerhalb von drei Monaten bei der Deutschen Rentenversicherung zu melden.
Noch Fragen?
Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Rentenversicherung beim Start in die Freiberuflichkeit zahlen müssen oder nicht? Oder wissen Sie nicht, ob sich eine freiwillige Rentenversicherung für Sie lohnt? Kommen Sie gerne auf mich zu und wir sprechen einmal über Ihre Pläne.
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
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