Lorand Madai-Tahy
9. September 2019

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Internationale Schadensdeckung

International business concept. Mized media

Im ersten Teil unserer Blogbeitragsreihe zum Thema Betriebshaftpflichtversicherung ging es um die begriffliche Abgrenzung der Betriebs-, Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht. In diesem 2. Teil möchten wir näher auf die betriebliche Haftpflichtversicherung eingehen und uns insbesondere mit der weltweiten Schadensdeckung auseinandersetzen. Zu den anderen Teilen der Blogbeitragsreihe kommen sie hier Grundlagen, Teil 1, Teil 3, Teil 4, Teil 5.

Warum ist eine weltweite Schadensdeckung wichtig?

Häufig sind IT-Freelancer aus Deutschland für Unternehmen im Ausland tätig. Oftmals kennen Sie die örtlichen Gepflogenheiten nicht oder müssen sich in einer völlig neuen Umgebung zurechtfinden. Aufgrund von kleinen Unachtsamkeiten kann es dann schnell zu einem Schadensfall kommen.

Aber auch bei Websites sowie anderen digitalen Projekten kommt es durchaus vor, dass die Projektergebnisse in außereuropäischen Ländern genutzt werden. Falls Ihnen während des Projekts ein Entwicklungsfehler unterläuft und sich der Veröffentlichungstermin dadurch verzögert, kann es zu einem Schaden in beträchtlicher Höhe aufgrund von entgangenen Einnahmen kommen.

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Solche internationalen Schäden werden in der Regel nicht von der Vermögensschadenhaftpflicht abdeckt. Versicherungsnehmer sollten daher darauf bestehen, dass eine entsprechende Klausel im Vertrag aufgenommen wird, um sich vor Schadensersatzanforderungen aus dem Ausland zu schützen. Wie lange der Versicherungsschutz dann im Ausland besteht und welche Schäden in welcher Höhe abgedeckt werden, hängt allerdings vom jeweiligen Versicherungsanbieter ab.

Ein solcher Auslandsschutz kann für Europa oder weltweit abgeschlossen werden. Im Schadenfall prüft die Versicherung dann den entstandenen Anspruch. Falls dieser rechtmäßig ist, kommt sie für den Schaden auf und berücksichtigt dabei die gültige Gesetzeslage.

Fazit

Vor Abschluss einer Police ist eine individuelle Bedarfsermittlung erforderlich. Unternehmen Sie viele Geschäftsreisen ins Ausland? Sind Sie häufig bei Kunden im Ausland tätig? IT-Freelancer sollten im Zusammenhang mit ihrem beruflichen Alltag abwägen, welcher Versicherungsschutz für sie notwendig ist.

Freelancercheck hilft Ihnen bei der Suche nach der passenden Versicherung. Wir verfügen über reichhaltige Erfahrung im Bereich betrieblicher Haftpflichtversicherung für IT-Freelancer.

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Internationale Schadensdeckung
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihren beruflichen Versicherungsschutz. Rufen Sie uns unverbindlich an oder schreiben Sie eine Mail mit Ihrer Anfrage.



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