Lorand Madai-Tahy
30. September 2019

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Vorumsatzdeckung

Business people negotiating a contract.

In unseren letzten Blogbeiträgen haben wir uns intensiv mit dem Thema betriebliche Haftpflichtversicherung auseinandergesetzt (hier finden Sie die vorherigen Blogbeiträge: Grundlagen, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 4). Dieser letzte Beitrag beschäftigt sich mit dem Thema Vorumsatzdeckung. Dabei gehen wir insbesondere darauf ein, was unter dem Begriff zu verstehen ist und worauf Sie achten müssen.

Definition Vorumsatzdeckung

Der Begriff Vorumsatzdeckung beinhaltet Tätigkeiten und Projekte, die bereits vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung begonnen oder abgeschlossen worden sind, die wiederum von der Versicherung mit abgedeckt werden.

Dies ist insbesondere für IT-Freelancer, die noch keine Berufshaftpflichtversicherung von Beginn ihrer Selbstständigkeiten abgeschlossen haben, von großem Interesse.

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Warum ist eine Vorumsatzdeckung wichtig?

Bei IT-Dienstleistungen ist es keine Seltenheit, dass Schäden erst weit nach Projektende zum Vorschein kommen. In solchen Fällen sorgt die Vorumsatzdeckung dafür, dass Vermögensschäden von der Versicherung übernommen werden, die im Versicherungszeitraum eintreten, aber aus Leistungen vor dem Vertragsabschluss resultieren.

Freelancer sollten darauf achten, dass ihr Vertrag eine unbeschränkte Vorumsatzdeckung enthält, damit die Haftung für alle Projekte übernommen wird. Auch für die Projekte, die der Freelancer bereits vor Vertragsantritt abgeschlossen hat.

Keine Vorumsatzdeckung trotz betrieblicher Haftpflichtversicherung

Einige Versicherungen schließen eine Vorumsatzdeckung in ihrer Police explizit aus. Andere beschränken die Versicherung hingegen auf einen Zeitraum von einem Jahr vor Vertragsbeginn oder fordern eine schriftliche Dokumentation und einen Nachweis, dass kein Mangel vor Inkrafttreten der Versicherung bekannt war.

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Fazit

Die Wahl der richtigen Versicherung ist nicht leicht. Aufgrund der unterschiedlichen Begriffe und Leistungskataloge sollten sich IT-Freelancer ausreichend Zeit nehmen, um den richtigen Versicherungsanbieter für sich zu finden.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit Hilfe unserer Blogreihe zur betrieblichen Haftpflichtversicherung die Suche nach der passenden Versicherung erleichtern und Ihnen Klarheit verschaffen konnten. Falls Sie dennoch weitere Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden.

Freelancercheck verfügt über ausreichende Erfahrung im Bereich betrieblicher Haftpflichtversicherung für IT-Freelancer. Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um Ihren beruflichen Versicherungsschutz.

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Vorumsatzdeckung
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

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