Gewerbeschein – Was ist das und wofür brauche ich ihn?
Ist jeder IT-Selbstständige automatisch ein Unternehmer und gleichzeitig ein Gewerbetreibender? Ja und nein! IT-Selbständigkeit bedeutet ein Unternehmer zu sein, aber nicht automatisch ein Gewerbe zu treiben – deshalb braucht auch nicht jeder einen Gewerbeschein: Freiberufler brauchen grundsätzlich erstmal keine Anmeldung ihrer Tätigkeit beim Gewerbe- oder Ordnungsamt.
Was ist überhaupt ein Gewerbeschein?
Ein Gewerbeschein ist das Schriftstück über die Anmeldung eines Gewerbes. Was nach hohem administrativem Aufwand aussieht, ist in der Regel aber schnell erledigt. Mit guter Vorbereitung ist die Beantragung des Gewerbescheins kein Problem. Dennoch ist er ein wichtiger Baustein in der Welt des gewerbetreibenden Unternehmers. Bei der Beantragung eines Gewerbes fallen in Deutschland Bearbeitungsgebühren von 15 bis 65 Euro an. Diese Gebühr ist jedoch unumgänglich. Wer dem zuständigen Amt seine Gewerbetätigkeit verschweigt, handelt sich möglicherweise ein nicht zu knappes Bußgeld ein. Zusätzlich muss mit einer Steuernachzahlung des Finanzamtes gerechnet werden. Dazu wird das Einkommen rückwirkend geschätzt – die Schätzung fällt allerdings meistens zum Nachteil des Betroffenen aus.
Wann brauche ich einen Gewerbeschein?
Viele Existenzgründer glauben, solang sie keinen Umsatz machen oder tatsächlichen Gewinn erwirtschaften, müssen sie auch kein Gewerbe anmelden. Das ist aber nicht richtig: Der Gewerbeschein wird gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) benötigt, „wer einen […] Betrieb […] anfängt“.
Damit sind also auch alle Vorbereitungsmaßnahmen, Einrichtungen eines Geschäftsbetriebes sowie die Kundensuche und das Marketing zu verstehen. Diese Aussage bezieht sich folglich nicht nur auf einen rein monetären Zusammenhang. Also muss jederzeit eine Anmeldung erfolgen, wenn ein Gewerbe oder auch Kleingewerbe gegründet wird bzw. sich die Tätigkeit des zuvor ausgeübten Gewerbes ändert.
Freiberufler
Bevor ein Gewerbeschein beantragt wird, sollte immer geklärt werden, ob dieser in der individuellen Situation auch wirklich notwendig ist. Freiberufliche Tätigkeiten sind nämlich keinesfalls als Gewerbe einzustufen. Dabei muss lediglich eine Steuernummer beim Finanzamt beantragt werden. Freiberufler haben weder etwas mit dem Gewerbeamt noch mit der Gewerbesteuer zutun. Für die in § 18 aus dem Einkommenssteuergesetzt (EstG) genannten Berufe besteht grundsätzlich eine Gewerbesteuerfreiheit.
Selbstständiger in der IT-Branche: Freiberufler oder Gewerbetreibender?
Die steuerrechtliche Einordnung eines IT-Beraters ist hoch umstritten: Laut offizieller Bezeichnung ist der Beruf nicht in der Aufzählung der Katalogberufe des § 18 aus dem EstG erwähnt. Dennoch zählen Ingenieure oder Betriebswirte sowie Berater, die den Studienabschluss Informatiker, Physiker oder Mathematiker besitzen, zu diesen Berufen. Hier gilt es das eigene Risikopotenzial bzw. die Chancen als Freiberufler zu prüfen. Wenn Sie sich näher über dieses Thema informieren wollen, dann schauen Sie einfach hier vorbei.
Fazit
IT-Berater sollten sich im Voraus informieren, ob sie einen Gewerbeschein benötigen und folglich als Gewerbetätiger oder doch als Freiberufler arbeiten können. Wichtige Hinweise zur Tätigkeit als Freiberufler finden Sie hier! Haben Sie Fragen zur Tätigkeit als Gewerbetreibender oder Freiberufler in der IT-Branche? Kontaktieren Sie uns einfach. Wir verfügen über umfassendes Knowhow in diesem Bereich und können Ihnen gerne weiterhelfen.