Dana Rohlmann
27. Januar 2020

Diese 6 Grundlagen müssen Sie als Freiberufler beachten

Freelancer werden: Rechtsgrundlagen

Anders als Sie vielleicht annehmen, gelten für Freiberufler andere Grundlagen als für die klassische Selbstständigkeit. Hierfür bilden viele verschiedene Vorgaben und Vorschriften die gesetzliche Grundlage. In diesem Beitrag möchte ich Ihnen einmal 6 Fakten erklären, auf die Sie beim Start in die Freiberuflichkeit achten sollten.

Fakt 1: Freiberufler werden Sie durch Ihre Tätigkeit oder eine Ausbildung

Durch das Einkommenssteuergesetz (EstG) hat der Gesetzgeber vorgegeben, welche Berufe zu den sogenannten Katalogberufen gehören. Freiberufler sind Sie, wenn Sie zu einer der unten genannten Berufsgruppen gehören oder eine der genannten Tätigkeiten ausüben. Um als Freiberufler tätig zu werden, ist also nicht immer eine spezielle Ausbildung notwendig. Konkrete Beispiele für Katalogberufe sind laut Paragraph 18 Abs. 1 Nummer 1 EstG:

  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten
  • Wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten
  • Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte
  • Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten
  • Handelschemiker
  • Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte
  • Journalisten, Bildberichterstatter
  • Dolmetscher, Übersetzer
  • Lotsen

Fakt 2: Das Finanzamt entscheidet, ob Sie Freiberufler oder Gewerbetreibender sind

Oftmals ist es schwierig, eine genaue Grenze zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu ziehen – beispielsweise bei wissenschaftlichen, schriftstellerischen, künstlerischen, erzieherischen oder unterrichtenden Tätigkeiten. Ein Beispiel:

Wenn ein freier Journalist für einen Beitrag klare Vorgaben für Umfang, Form und Inhalt erhält, kann das bereits als gewerbliche Auftragsarbeit gesehen werden, die dann nicht mehr als freiberuflich einzuordnen ist.

Als Freiberufler melden Sie sich beim Finanzamt, welches schlussendlich auch entscheidet, ob Sie diesen Status tatsächlich erhalten oder nicht. Die Gewerbeanmeldung entfällt hierbei. Falls bei einer Prüfung des Finanzamtes jedoch herauskommt, dass Sie als Freiberufler eigentlich gewerblich tätig sind, müssen Sie die komplette Gewerbesteuer der zurückliegenden Jahre nachträglich bezahlen.

Die Entscheidung trifft das Finanzamt aufgrund eines formlosen Schreibens, das Sie innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit zuschicken müssen. Dort können Sie Ihre Tätigkeit und Ihre fachlichen Qualifikationen aufführen.

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Fakt 3: Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen

Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbesteuer, müssen dafür aber die Umsatzsteuer abführen – es sei denn, Sie sind als Kleinunternehmer anerkannt. Sie können dabei als Freiberufler die Vorsteuer abziehen. Alle Gewinne aus der freiberuflichen Tätigkeit müssen Sie nach dem persönlichen Steuersatz versteuern.

Fakt 4: Der Zusammenschluss mehrerer Freiberufler bildet eine Partnerschaftsgesellschaft

Wenn Sie sich mit anderen Freiberuflern zusammenschließen, kommt es rechtlich zu einer Partnergesellschaft (PartGG). Diese Partnergesellschaft benötigt kein Startkapital und jeder Partner haftet mit seinem Privatvermögen. Dabei müssen Sie einen schriftlichen Partnerschaftsvertrag schließen und die Partnergesellschaft wird in das Partnerschaftsregister eingetragen.

Fakt 5: Als Freiberufler müssen Sie nicht zwingend einer Berufsgenossenschaft angehören

Es gibt Zwangsmitgliedschaften, aber nicht jeder Freiberufler muss sich in einer Berufsgenossenschaft anmelden. Die Aufgabe von Berufsgenossenschaften besteht darin, für den Arbeitsschutz zu sorgen und betriebsbedingte Unfälle, Gefahren und Krankheiten zu vermeiden. Je nach Tätigkeit des Freiberuflers sind verschiedene Berufsgenossenschaften zuständig. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie Geld für eine Absicherung ausgeben wollen oder nicht.

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Fakt 6: Es besteht keine Pflicht, sich als Freiberufler ins Handelsregister einzutragen

Freiberufler können sich auf Wunsch ins Handelsregister eintragen, müssen dies aber nicht zwingend tun. Wenn Sie sich als Freiberufler eintragen, bringt das natürlich Vor- und Nachteile mit sich. Sie schaffen dadurch beispielsweise Vertrauen bei Unternehmen, da diese oftmals Geschäftspartnern mehr vertrauen, die im Handelsregister eingetragen sind. Auf der anderen Seite geht mit der Eintragung auch eine aufwendigere Buchhaltung einher. Jeder Freiberufler muss daher selbst abwägen, ob es Sinn ergibt.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu den Punkten oder brauchen Sie Unterstützung beim Start in die Freiberuflichkeit? Melden Sie sich gerne bei mir!



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