Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf Sie als Freiberufler achten sollten

Berufsunfähigkeitsversicherung

Gerade für Freiberufler bedeutet eine Berufsunfähigkeit meist den wirtschaftlichen Totalausfall. Leider wird diese Gefahr oft verharmlost und verdrängt, doch jeder vierte Berufstätige wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Besonders als Selbstständiger ist es wichtig, sich über eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) zu informieren, da Sie als Einzelkämpfer Ihre Arbeitsleistung direkt an den Kunden verkaufen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Risiken Ihnen bewusst sein sollten und wie Sie die passende Versicherung für sich finden, um Ihre Existenz zu sichern.

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Neben der Unfallversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der wohl bekannteste Zweig der Individualitätsabsicherung. Sie können sie als Zusatzversicherung zu Ihrer Lebensversicherung oder Rentenversicherung oder als für sich stehende Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Die Berufsunfähigkeit tritt in Kraft, wenn Sie 6 Monate am Stück arbeitsunfähig waren. Ein Versicherungsfall liegt dabei bereits vor, wenn Sie zu 50 % durch körperliche oder geistige Einschränkungen Ihrer Arbeit nicht mehr nachgehen können.

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Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit?

Bei der Beschreibung Ihres gesundheitlichen Zustands gibt es drei Begriffe, die die verschiedenen Phasen beschreiben: Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit. Je nach Status ändert sich natürlich auch Ihr Versicherungsanspruch.

Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähig waren Sie mit ziemlich großer Sicherheit schon einmal. Dabei handelt es sich nämlich um die klassische Krankschreibung und den berühmten „gelben Zettel“. Bei diesem Status hat ein Arzt einen Befund bei Ihnen vorgelegt, der eine Krankheit feststellt und Ihrem Arbeitgeber versichert, dass Sie Ihrer Tätigkeit für einen gewissen Zeitraum nicht nachkommen können. Bei diesem Status ist es wichtig, dass eine Besserung Ihres Zustands und vollständige Genesung in Aussicht steht, sodass Sie Ihre Tätigkeit wieder aufnehmen können.

Berufsunfähigkeit

Die nächste Stufe ist die Berufsunfähigkeit. Diese tritt ein, wenn Sie voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen vorweisen. Laut § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) wird die Berufsunfähigkeit folgendermaßen definiert:

Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

Es handelt sich im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit um eine voraussichtlich dauerhafte gesundheitliche Einschränkung. Wichtig ist hier hervorzuheben: Die Berufsunfähigkeit bezieht sich auf eine bestimmte Tätigkeit, nicht etwa auf ein Berufsfeld. Wenn der Versicherer nachvollziehen kann, dass Sie Ihre vorher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr noch zu mindestens 50 % ausüben können, werden Sie als berufsunfähig eingestuft. Bei einer privaten BUV gibt es also keine feste Stunden-Grenze.

Erwerbsunfähigkeit

Die letzte Stufe ist dann die Erwerbsunfähigkeit. Diese ist erreicht, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder anderen körperlichen Problemen nicht mehr dazu in der Lage sind, eine übliche Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes oder eine selbstständige Tätigkeit mehr als 3 Stunden pro Tag ausführen zu können. Auch hier handelt es sich um eine voraussichtlich dauerhafte Einschränkung. Das heißt also, dass Sie bei Erwerbsunfähigkeit nicht nur Ihrer letzten Tätigkeit nicht mehr nachkommen, sondern auch andere Berufe nicht mehr ausführen können. Die weiteren Bedingungen dieser Versicherungen sind individuell anpassbar.

Sobald Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können, bekommen Sie nur noch einen Teil der Erwerbsminderungsrente (ca. 50% von der vollen Leistung). Wer mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, hat keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.

Die fünf Hauptursachen für eine Berufsunfähigkeit

Die prozentuale Anzahl der Berufsunfähigen steigt, das Alter der Betroffenen hingegen sinkt. Bspw. waren im Jahr 2016 Personen, die berufsunfähig wurden, im Schnitt 44 Jahre alt. Doch was sind die Ursachen dieser beunruhigenden Entwicklung? Ich möchte nun einmal auf die Hauptgründe und oft unbedachten Risiken für eine Berufsunfähigkeit eingehen.

1. Psychische Faktoren

31 % der Personen, die berufsunfähig werden, leiden unter Depressionen, Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen. Statistiken belegen, dass der Stress im klassischen Bürojob besonders häufig zu einer Berufsunfähigkeit führt. Der Anteil an Berufsunfähigen aufgrund von psychischen Faktoren wächst dabei stetig: Innerhalb der letzten 10 Jahre ist er um 11 % gestiegen.

2. Erkrankungen des Bewegungsapparates

Bei 24 % der Berufsunfähigen beruht ihr Ausfall auf Erkrankungen des Bewegungsapparates. Viele denken, dass dieses Risiko nur für körperlich Arbeitende relevant ist, allerdings ist dies ein gefährlicher Irrglaube. Stundenlanges Sitzen belastet den Rücken enorm, weshalb viele Unternehmen eigene Fitnessräume oder Mitgliedschaften für Fitnessstudios anbieten, um dieses Risiko für ihre Mitarbeiter zu minimieren.

3. Krebserkrankungen

Eine Tumorerkrankung ist bei 15 % der berufsunfähigen Personen die Ursache. Im Jahr 2019 sind weltweit 18,1 Millionen neue Krebsdiagnosen gestellt worden. Laut der Weltgesundheitsorganisation dürfte sich die Zahl der Krebsfälle bis zum Jahr 2040 fast verdoppeln.

4. Unfälle

9 % der Berufsunfähigen begründen dies durch einen Unfall. Nicht nur Verkehrsunfälle können tragisch enden: Der Großteil an Unfällen geschieht im Haushalt und bei Freizeitbeschäftigungen.

5. Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems sind für 7 % der Berufsunfähigkeitsfälle verantwortlich. Die individuellen Folgen solcher Erkrankungen – wie bspw. einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall – sind erheblich. Doch glücklicherweise können die Risikofaktoren durch gesundheitsbewusstes Verhalten beeinflusst werden.

Gesetzliche Absicherung

Im Normalfall sichert einen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ab. Diese richten sich danach, wie lange und wie viel Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Für einen Durchschnittsverdiener kommen bei voller Erwerbsminderungsrente im Schnitt gerade einmal ca. 1/3 seines normalen Bruttogehalts raus. Davon können die Wenigsten noch leben.

Ein Beispiel, um die Theorie zu verdeutlichen:

Sie sind ein Professor an der Universität und haben keine Versicherung der Berufsunfähigkeit abgeschlossen. Dann bekommen Sie ein Burnout und können den Job als Professor einfach nicht mehr ausüben. Sie sind jedoch in der Lage in der Mensa das Essen auszugeben. Dadurch bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente, sondern müssen in der Mensa arbeiten. Denn Sie können dann ja noch diesen Job ausüben. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass man vom Staat nicht gut genug abgesichert ist und tief fallen kann.

Private Absicherung

Wie wir gesehen haben, reicht die gesetzliche Absicherung in den meisten Fällen nicht aus. Dann kann man sich über eine private Berufsunfähigkeit informieren. Der Vorteil hier liegt dabei, dass Sie für Ihren Beruf abgesichert sind. Wir bleiben beim Beispiel vom Professor: wenn dieser ein Burnout hat und seinen Job nicht mehr ausüben kann, erhält er die Berufsunfähigkeitsrente. Dies gilt auch, wenn er noch einen anderen Job ausüben kann. Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt immer nur für den speziellen Beruf. Zudem kann er auch einen anderen Job ausüben, der nicht mit der Professur zu tun hat, z. B. in der Mensa arbeiten und erhält zusätzlich 100% Leistung der Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift aber nicht nur, wenn Sie für den Rest Ihres Lebens nicht mehr arbeiten können, sondern auch, wenn Sie z. B. durch eine Krankheit zwei Jahre ausfallen.

Das müssen Sie über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen
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Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wenn Sie eine Betriebsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, das zu tun:

BUV als eigenständige Versicherung

Die offensichtlichste Variante ist, die BUV als eigenständige Versicherung abzuschließen. Das hat den großen Vorteil, dass das die günstigste Variante ist. Allerdings sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass die Versicherung dann nicht von der Steuer abgesetzt werden kann, wie es bei anderen Varianten der Fall ist.

BUV als Zusatzversicherung

Sie haben aber auch die Möglichkeit, die BUV als Zusatzversicherung in anderen Versicherungen unterzubringen. So ein Einschluss ist beispielsweise bei der Risikolebensversicherung, der Kapital- oder Rentenversicherung und der Basisrente (RürupRente) möglich. Bei Letzterem können Sie sogar den gesamten Betrag innerhalb der steuerlichen Grenzen absetzen.

BUV in Kombi mit einer Fondsanlage als Überschussvariante

Eine weitere Option ist, dass Sie die BUV in Kombi mit einer Fondsanlage als Überschussvariante abschließen. Hier wird es etwas komplizierter: Ihr Versicherer kalkuliert Ihre Kosten im Normalfall immer mit den Bruttobeträgen, die sich logischerweise von den letztendlichen Zahlbeträgen unterscheiden. Die Überschüsse, die daraus entstehen, können Sie sich dann gutschreiben lassen oder in einem Fond anlegen, den Sie ausgezahlt bekommen, wenn Sie nicht berufsunfähig werden.

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Welche Berufsunfähigkeitsversicherung passt zu Ihnen?

Das Thema Berufsunfähigkeit ist sehr komplex und kann Ihre Existenz bedrohen. Gerade als Selbstständiger sollten Sie Ihre eigenen Risiken vor Augen haben und eine für Sie zugeschnittene Versicherung abschließen. Ob Sie sich gesetzlich oder privat absichern und welche Variante der Versicherung am sinnvollsten wäre, ist von Ihren individuellen Risiken und den bereits abgeschlossenen Versicherungen abhängig.

Unser Versicherungsexperte informiert Sie gerne bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch, damit auch Sie im Notfall bestmöglich abgesichert sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf Sie als Freiberufler achten sollten
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]


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2 Kommentare zu "Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf Sie als Freiberufler achten sollten"

Sind Berufsunfähigkeitsversicherungen nicht die, die immer Schwierigkeiten beim Zahlen machen?

Antworten
Susanna Fischer - 3. Februar 2021 | 13:54

Hallo Herr Kupera,

bei einer passenden Versicherung sollten Sie im Ernstfall keine Schwierigkeiten haben.
Gerne begleitet Sie unser Versicherungsexperte Herr Wollenhaupt bei der Suche, bzw. berät Sie bei aufkommenden Schwierigkeiten.
Senden Sie Ihr Anliegen einfach an [email protected] und er setzt sich mit Ihnen in Verbindung.

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