Lorand Madai-Tahy
15. Februar 2021

Private Unfallversicherung für Freiberufler

Private Unfallversicherung für Freiberufler

Die private Unfallversicherung ist für Sie als Freiberufler besonders wichtig, da potenzielle Unfallfolgen Ihr gesamtes Leben auf den Kopf stellen und Ihre finanzielle Lage ins Wanken bringen können. Damit Sie ausreichend informiert sind, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag die private Unfallversicherung und Ihre Leistungen näherbringen.

In Deutschland erleiden jährlich rund 8 Millionen Menschen einen Unfall. 2019 wurde außerdem ein neuer Höchststand von rund 2,69 Millionen Verkehrsunfällen verzeichnet. Ein schwerer Unfall hat dabei oftmals anhaltende gesundheitliche Folgen und zieht hohe finanzielle Belastungen mit sich. Glücklicherweise kommen die meisten Menschen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davon, aber leider ist das nicht immer der Fall.

Wie wird ein Unfall definiert?

Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen, herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Welche Aspekte umfasst die private Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung greift, wenn ein Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder über diese zum Tod führt. Auch temporäre Unfallfolgen werden in einem gewissen Zeitraum abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit und rund um die Uhr.

Neben den häufigen Unfällen im Haushalt, beim Sport und im Straßenverkehr werden auch seltenere Unfälle versichert, wie bspw. Verletzungen durch ein unvorhergesehenes Naturereignis. Infektionen, die auf Unfällen beruhen – wie bspw. Tollwut oder Wundstarrkrampf – und Impfkomplikationen werden von einigen privaten Unfallversicherungen ebenfalls abgedeckt.

Welche Unfallursachen ausgeschlossen werden, ist je nach Angebot unterschiedlich. Es gibt allerdings Unfälle, die aufgrund von Risikoausschlussklauseln grundsätzlich nicht versichert werden, wie u. a. Kriegsverletzungen. Für welche Fälle genau Sie sich schützen möchten, können Sie dabei in Ihrer privaten Unfallversicherung selbst zusammenstellen.

Unser E-Book zum Thema Versicherungen für Freiberufler

E-Book: Versicherungen für Freiberufler

Es gibt eine große Anzahl an Versicherungen - aber welche sind die richtigen für Freiberufler?

Folgende Leistungen bietet die private Unfallversicherung:

Invaliditätsleistung

Bei der Invaliditätsleistung erfolgt eine Einmalleistung in Form einer Kapitalsumme. Die Berechnung der Höhe des Geldbetrags schauen wir uns im Verlauf des Artikels noch einmal genauer an.

Tagegeld und Krankenhaustagegeld

Vor allem für Selbstständige ist ein Unfall häufig mit Verdienstausfall verbunden. Deshalb ist die Vereinbarung eines Tagegelds empfehlenswert. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wird diese Leistung täglich, bis zu einem Jahr nach dem Unfalltag, gezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt kann das Krankenhaustagegeld helfen, welches meist bis zu zwei Jahre nach dem Unfall gezahlt wird. Der Versicherer zahlt das Krankenhaustagegeld meist auch dann, wenn der Versicherte wegen einer ambulanten Operation arbeitsunfähig ist.

Übergangsleistung

Diese wird gezahlt, wenn die berufsbezogene Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als ein halbes Jahr zu mindestens 50% eingeschränkt ist. Da die Leistung auch gezahlt wird, wenn die Verletzungen zu einem späteren Zeitpunkt vollständig heilen, kann so in etwa die Rehabilitation finanziell gesichert werden.

Kosten von kosmetischen Operationen

Leider kann ein Unfall auch das äußere Erscheinungsbild erheblich beeinträchtigen und so die Lebensqualität der verletzten Person vermindern. Nicht selten kommt es nach einem Unfall zu psychischen Erkrankungen aufgrund der dauerhaften Folgen. Der Unfallversicherer trägt in diesem Fall unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für kosmetische Operationen.

Bergungskosten

Sollten bei dem Unfall Such-, Rettungs- oder Bergungsleistungen nötig sein, werden die anfallenden Kosten vom Versicherungsunternehmen übernommen. Auch der Transport nach Hause oder in ein nahegelegenes Krankenhaus ist durch die Versicherung abgedeckt.

Unfallrente

Bei besonders schweren dauerhaften Beeinträchtigungen wird eine lebenslange Rente gezahlt. Die Rentenhöhe wird im Vorhinein individuell vereinbart.

Todesfallleistung

Leider kann es passieren, dass die Folgen eines Unfalls unmittelbar oder nach einiger Zeit zum Tode führen. Geschieht dies innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall, so haben die Hinterbliebenen einen Anspruch auf die versicherte Todesfallsumme.

Wie wird die Höhe der Versicherungsleistung ermittelt?

Die Höhe und die Form der Leistung hängen vom Vertrag des Versicherungsnehmenden und der Schwere der Unfallfolgen ab. Bei Abschluss des Versicherungsvertrages wird eine Versicherungssumme festgelegt, an der sich die potenziellen Auszahlungen orientieren.

Die Invaliditätsleistung ist abhängig von der Lokalisation und der Schwere der Verletzung. Um das mithilfe von Kenndaten zu erfassen und zu berechnen, wurde die sogenannte Gliedertaxe entwickelt. Die Gliedertaxe ist eine Art Bewertungstabelle für verschiedene Beeinträchtigungen einzelner Gliedmaßen und Bestandteil des Versicherungsvertrages. Durch den Invaliditätsgrad wird der auszuzahlende Anteil der Versicherungssumme je nach beeinträchtigtem Körperbereich festgelegt.

Körperbereich  

Invaliditätsgrad (GDV)  

Auge    

Beide Augen  

100 %                        

Ein Auge  

50 %                         

Ohr     
Gehör auf beiden Ohren  

60 %                        

Gehör auf einem Ohr  

30 %                        

Sinnesbeeinträchtigungen   
Geruchssinn  

10 %                        

Geschmackssinn  

%                        

Arm  

70 %                        

Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks  

65 %                        

Arm unterhalb des Ellenbogengelenks  

60 %                        

Hand  

55 %                        

Daumen  

20 %                        

Zeigefinger  

10 %                        

Anderer Finger  

%                        

Bein     
Bein über der Mitte des Oberschenkels  

70 %                        

Bein bis zur Mitte des Oberschenkels  

60 %                        

Bein bis unterhalb des Knies  

50 %                        

Bein bis zur Mitte des Unterschenkels  

45 %                        

Fuß  

40 %                        

 Große Zehe  

10 %                        

 Andere Zehe  

2 %                        

Die Prozentangaben des Invaliditätsgrades beziehen sich auf einen vollständigen Funktionsverlust der aufgeführten Körperbereiche. Sind Gliedmaßen nach einem Unfall teilweise in ihrer Funktion beeinträchtigt, passt das Versicherungsunternehmen den Invaliditätsgrad entsprechend an. Körperteile, die in der Gliedertaxe nicht berücksichtigt sind, können den Invaliditätsgrad ebenso beeinflussen. Hierbei richtet sich die Bemessung danach, inwieweit der Verlust die gesamte physische und psychische Leistung eines Menschen beeinträchtigt. Grundlage für die Bestimmung des Invaliditätsgrades ist immer ein ärztliches Gutachten.

Praxisbeispiel eines Freiberuflers:

Herr Müller ist freiberuflich in der IT-Branche tätig. Er nutzt sein Auto, um zu seinen Kundenterminen zu gelangen. Als er eines Tages einen Verkehrsunfall hat, verletzt er sich stark an seinem rechten Fuß und der gesamte Fuß muss amputiert werden. Zudem erleidet Herr Müller eine Verletzung in der rechten Hand, weshalb ihm sein Arzt einen Verlust von 40 % der Handfunktion diagnostiziert.

Da Herr Müller mit einem Betrag von 200.000 Euro für den Invaliditätsfall versichert ist, hat er einen Anspruch auf Invaliditätsleistung. Die ihm zustehende Kapitalsumme wird nach der Gliedertaxe berechnet:

  • Amputation des Fußes: Eine Amputation entspricht dem vollständigen Funktionsverlust, also in diesem Fall einem Invaliditätsgrad von 40 %. Das entspricht 80.000 € von der Versicherungssumme.
  • Schädigung der Hand: Der Invaliditätsgrad beim kompletten Funktionsverlust einer Hand entspricht 55 %. Da die Hand von Herrn Müller allerdings nur 40 % seiner Funktion verloren hat, werden auch nur 40 % des Invaliditätsgrades ausgezahlt. 40 % von 55 % ergeben 22 %, weshalb Herrn Müller 44.000 € für den Schaden an seiner Hand zustehen.

In Summe berechnet sich der Anspruch von Herrn Müller also auf 124.000 € als Invaliditätsleistung, die ihm von seiner privaten Unfallversicherung ausgezahlt wird.

Für die meisten Menschen kann keine Summe den Verlust eines Körperteils und die psychischen Belastungen einer solchen Erfahrung ausgleichen. Allerdings hilft diese finanzielle Unterstützung Betroffenen wie Herrn Müller ungemein, da Sie sich so ohne zusätzliche Existenzängste auf die neuen Lebensumstände einstellen können.

Das müssen Sie über die Berufsunfähigkeitsversicherung wissen
Für Freiberufler kommt die Berufsunfähigkeit meist einem wirtschaftlichen Totalausfall gleich. In diesem Webinar erfahren Sie, wie Sie sich für so einen Fall schützen und finanziell absichern können.

Mögliche Sonderformen der Unfallversicherung

Für bestimmte Bedürfnisse oder Berufsgruppen werden spezielle Formen der privaten Unfallversicherung angeboten:

  • Kinderunfallversicherung
  • Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)
  • Seniorenunfallversicherung
  • Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung
  • Betriebliche Gruppenunfallversicherung

Der Unterschied zwischen der privaten Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung

Sowohl die private Unfallversicherung als auch die Berufsunfähigkeitsversicherung sind als Bausteine der persönlichen Risikovorsorge unverzichtbar. Sie ergänzen sich teilweise, erfüllen jedoch unterschiedliche Zwecke:

Die private Unfallversicherung greift bei Unfällen – unabhängig davon, ob das Ereignis zur Berufsunfähigkeit führt oder nicht. Ihr Zweck ist die Deckung von zusätzlichen – einmaligen oder dauerhaften – finanziellen Mehrbelastungen.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Dabei ist es egal, ob ein Unfall oder eine Krankheit zur Berufsunfähigkeit führt. Ihr Zweck ist es, das bisherige Einkommensniveau aufrechtzuerhalten.

7 Gründe, warum Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken sollten

Die private Unfallversicherung sorgt also dafür, dass Sie auch nach einem Unfall eine finanzielle Absicherung haben. Doch lohnt sich diese Versicherung wirklich? Ich habe hier noch einmal 7 Gründe für Sie zusammengefasst, warum Sie über eine private Unfallversicherung nachdenken sollten:

  1. Sie ist einfach erhältlich. In der Regel sind die Fragebögen zur Gesundheit überschaubar.
  2. Sie ist flexibel. Versicherungssummen, Leistungsarten und Zusatzvereinbarungen sind frei wählbar.
  3. Sie bietet Versicherungsschutz weltweit, rund um die Uhr und in allen Lebensbereichen (also nicht nur bei der Arbeit – wie die gesetzliche Unfallversicherung).
  4. Sie schützt auch bei kleineren Verletzungen, die keine dauerhaften Folgen mit sich bringen (bspw. in Form von Krankenhaustagegeld).
  5. Sie ist preiswert – einen Versicherungsschutz gibt es schon ab 15 bis 20 Euro im Monat.
  6. Sie zahlt zusätzlich. Leistungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.
  7. Sie ist im Falle der Invaliditätsleistung steuerfrei.

Welche Unfallversicherung passt zu Ihnen?

Inwiefern Sie sich für eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Kombination beider Versicherungen entscheiden, obliegt Ihren individuellen Bedürfnissen. Es gilt jedoch: Prävention mit einer privaten Unfallversicherung für Freiberufler kann vor dauerhaften finanziellen Belastungen schützen.

Unser Versicherungsexperte informiert Sie gerne bei einem kostenlosen und unverbindlichen Erstberatungsgespräch, damit auch Sie im Notfall bestmöglich abgesichert sind.

Private Unfallversicherung für Freiberufler
Bei Fragen zur Unfallversicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]


Das könnte Sie auch interessieren

In unserer Blogreihe setzen wir uns umfassend mit ausgewählten Leistungen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung auseinander (hier kommen sie zu den Grundlagen, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 5). Dabei zeigen […]

weiterlesen

„Was du heute kannst besorgen, das verschiebe nicht auf morgen“ – ein Leitsatz, den FreiberuflerInnen sich im Bereich Altersvorsorge zu Herzen nehmen sollten: Laut einer Studie des Meinungsforschungsinstituts Civey im Jahr 2018 […]

weiterlesen

Die Unfallversicherung wird von vielen Freiberuflern gerne vernachlässigt – ganz nach dem Motto: Mir passiert schon nichts, das Geld spare ich mir! Verständlich, falls Sie gerade am Anfang Ihrer Existenzgründung […]

weiterlesen

Schreiben Sie einen Kommentar

Bitte füllen Sie alle mit * gekennzeichneten Felder aus. Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.





Kontaktieren Sie uns!
Alina Beck
Alina Beck Kundenservice