Leon Dröge
9. Oktober 2020

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige

Grundsätzlich ist eine Krankenversicherung in Deutschland verpflichtend. Arbeitnehmer können sich dabei nicht aussuchen, ob sie sich krankenversichern lassen, sondern nur, wie Sie das tunAls Selbstständige hingegen sind Sie in der luxuriösen Situation, sich für eine Versicherung Ihrer Wahl zu entscheiden. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben und welche Besonderheiten es bei der Gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Diese Versicherungsmöglichkeiten gibt es

Bei der Krankenversicherung wird zwischen gesetzlicher Krankenversicherung (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) unterschieden. Dabei bildet die gesetzliche Krankenversicherung degrößeren Teil ab – rund 90 Prozent der Bevölkerung sind dort versichert.

Insgesamt gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Sie sind mit einer GKV pflichtversichert.
  2. Sie sind nicht mit einer GKV pflichtversichert und entscheiden sich zwischen einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft oder einer PKVMitgliedschaft.
  3. Sie sind eigentlich mit einer GKV pflichtversichert und lassen sich von der Pflichtmitgliedschaft befreien, um eine PKV abzuschließen oder aufrecht zu erhalten.
Gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]

Wer ist in der GKV pflichtversichert?

Die Versicherungspflicht für die GKV wird im Sozialgesetzbuch geregelt (§ 5 Abs. 1 SGB V). Die wichtigste Regelung ist, dass alle Arbeitgeber und Angestellte, deren Einkommen zwischen der Versicherungspflichtgrenze (im Jahr 2020 liegt diese bei 62.550 € Brutto) und der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2020 liegt diese bei 460 € pro Monat) liegt, Pflichtmitglieder in der GKV sind. Sie können also nicht frei zwischen der GKV und der PKV wählen.

Familienangehörige ohne ein eigenes Einkommen können beitragsfrei in der GKV mitversichert werden. Das gilt auch für Studenten bis zum 25. Lebensjahr, danach müssen sie sich selbst versichern.

Ausnahmen für Freiberufler und Selbstständige

Freiberufler und Selbstständige haben immer die Wahl zwischen der GKV und PKV. Die Voraussetzungen sind nicht wie bei normalen Arbeitnehmern an das Gehalt gebunden. Somit können auch Selbstständige, die ein Jahreseinkommen von unter 62.550 € haben entscheiden ob Sie in die PKV wechseln möchten.

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So werden die Beiträge berechnet

Die Beiträge der GKV richten sich nach dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet, dass sich die Beiträge nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten richtet. Wer mehr verdient, zahlt mehr in die Versicherung ein. Hierbei liegt die Obergrenze bei einem Einkommen von 56.250  Brutto jährlich für das Jahr 2020.

Für Arbeitnehmer und Angestellte gilt der Beitragssatz von 14,6 %. Davon trägt der Arbeitgeber die eine Hälfte und der Arbeitnehmer die andere. Somit bleiben noch 7,3 plus der Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1 (dieser schwankt zwischen den Versicherungsanbietern) übrig. Das bedeutet für ein Einkommen von 3.000 € brutto im Monat Kosten bei der GKV von ca. 250 .

Für Selbstständige und Freiberufler ist es wichtig zu beachten, dass der Teil, den der Arbeitgeber zahlt, selbst übernommen werden muss. Somit liegt der Beitrag für Selbstständige bei 14 % plus Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1 %. Das gilt bis zur Beitragsobergrenze, die 2020 für Selbstständige bei 4687,50 € brutto pro Monat liegt. Somit muss ein Selbstständiger, der ein Einkommen von 3.000 € brutto pro Monat hat, ca. 450 € für die GKV zahlen.

Zusatzversicherungen sind möglich

Die Leistungen für alle Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch V geregelt. Diese Leistungen sind bei allen Krankenkassen gleich und machen etwa 95 Prozent der Kassenleistungen aus. Darüber hinaus gibt es je nach Kasse individuelle Extraleistungen und es können Zusatzleistungen gebucht werden. Der Leistungskatalog ist nicht starr, sondern wird immer wieder vom Staat angepasst und es kann auch zu Leistungskürzungen kommen.

In der GKV sind die Leistungen durch das Sozialgesetzbuch klar geregelt und müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“. Auf Grund dieser Einschränkung nutzen viele Versicherte private Zusatzversicherungen. Die häufigsten sind Auslandreisekrankenversicherung, Zahnzusatzversicherung oder Krankenhaustagegeldversicherung.

Sie sollten sich vorher genau informieren, was die gesetzliche Krankenversicherung alles abdeckt und welche Risiken Sie noch versichert haben möchten. Diese können Sie immer individuell zusätzlich buchen.

Was ist Ihre beste Option?

Die meisten Personen sind bei der GKV pflichtversichert und können auch nicht in die PKV wechseln. Doch insbesondere Selbstständige und Freiberufler bilden eine Ausnahme und sollten sich mit der Möglichkeit auseinandersetzen, eine private Krankenversicherung abzuschließen, da es für sie von den Leistungen her, aber auch finanziell sinnvoller sein kann – vor allem auf lange Sicht.

Für mehr Informationen zur Frage gesetzliche oder private Krankenversicherung?” können Sie sich in unserem Blog informieren oder sich kostenlos individuell von unserem Versicherungsexperten Jan Wollenhaupt beraten lassen ([email protected]).



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