Steuererklärung für Freiberufler – das müssen Sie beachten
Als Freiberufler kommen Sie natürlich nicht drumherum, Steuern zu zahlen. Diese unterscheiden sich aber etwas von denen eines Angestellten, was sich wiederum auch auf die Steuererklärung auswirkt, die für Selbstständige verpflichtend ist. In diesem Beitrag habe ich deshalb zusammengefasst, welche Formulare für Sie wichtig sind und worauf Sie bei der Erstellung der Steuererklärung achten sollten.
Diese Steuern müssen Sie als Freiberufler zahlen
Die Einkommens– und die Umsatzsteuer sind die wichtigsten Steuern für einen Freiberufler.
Umsatzsteuer
Genau wie die Einkommensteuererklärung muss die Umsatzsteuererklärung jährlich eingereicht werden. Sollten Sie unter 17.500€ Jahresumsatz erzielen und damit unter die Kleinunternehmerregelung fallen, müssen Sie die Umsatzsteuer allerdings nicht ausweisen und abführen.
Einkommensteuer
Bei der Einkommenssteuer sollten Sie beachten, dass Sie keine Steuern auf das Einkommen zahlen müssen, wenn die Einnahmen unter dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegen. Bei Einnahmen über dem gesetzlichen Freibetrag unterliegen Sie regulär der Einkommensteuerpflicht.
Als Freiberufler haben Sie keinen Arbeitgeber, der einen festen Teil des Einkommens als Lohnsteuer abführt. Diese wird als Steuervorauszahlung geleistet. Als Bemessungsgrundlage für den zu entrichtenden Betrag dient das Ergebnis des Vorjahres.
Gewerbesteuer
Betreiben Selbstständige ein Gewerbe, so muss außerdem die Gewerbesteuer entrichtet werden. Wenn Unsicherheiten bestehen, ob Sie der Gruppe der Gewerbetreibenden angehören, sollten Sie das Finanzamt kontaktieren, um hier eine eindeutige Einstufung zu erhalten.
Die wichtigsten Formulare bei der Steuererklärung für Freiberufler
Es ist von den individuellen Umständen abhängig, welche Formulare Sie für Ihre Steuererklärung ausfüllen müssen. Ich habe hier einmal die wichtigsten aufgeführt:
Mantelbogen: Ist von jedem Steuerpflichtigen auszufüllen
Anlage S: Für Freiberufler – Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
Anlage G: Gewerbetreibende – Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb
Umsatzsteuererklärung: Solange keine Einstufung als Kleinunternehmer vorliegt
Anlage UR: Angaben zu Auslandsgeschäften im Zusammenhang mit der Umsatzsteuererklärung
Anlage EÜR: Einnahmenüberschussrechnung zur Bestimmung des Gewinns
- Grundlage für die Einkommenssteuer
- Sollte der Gewinn über die doppelte Buchführung ermittelt werden, ist dieses Formular nicht notwendig
Anlage AV: Angaben zur Altersvorsorge
Anlage Vorsorgeaufwand: Angaben zu Versicherungsbeiträgen
Anlage KAP: Angaben zu Kapitalanlagen
Anlage AUS: Angaben zu Kapitaleinkünften aus dem Ausland
Übrigens: Als Freiberufler sind Sie verpflichtet die Steuererklärung elektronisch zu übermitteln.
Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
In der Regel können die Werbungskosten, die Sie zur Erledigung der beruflichen Tätigkeit benötigen, abgesetzt werden. Hierzu zählen beispielsweise Fahrtkosten, Telefongebühren oder Kosten für die Büroräumlichkeiten. Im Normalfall können die Betriebsausgaben noch im gleichen Jahr voll von der Steuer abgesetzt werden. Auch die Angaben zu Kosten für Weiterbildungen, Altersvorsorge und Versicherungen sollten Sie nicht vergessen. Diese können Ihre Steuerlast ebenfalls teilweise mindern.
Sollte ein Steuerberater beauftragt werden?
Beim Einreichen der Steuererklärung gibt es einiges zu beachten. Ob es vorteilhaft ist, dass Sie einen Steuerberater beauftragen, sollten Sie individuell abwägen. Auch wenn die Kosten für einen Steuerberater von der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) festgelegt sind, gibt es dennoch Spielräume, die von verschiedenen Faktoren abhängen. Die konkreten Kosten sollten Sie im Vorfeld einschätzen und dann abschätzen, ob es sich für Sie lohnt.
Die Beauftragung eines Steuerberaters kann sich oft bezahlt machen und viel Aufwand ersparen. Der Experte kennt sich nämlich mit den laufend wechselnden Steuergesetzen, Steuerfreibeträgen und Fristen aus, übernimmt das Ausfüllen der notwendigen Formulare und steht in Ihrem Auftrag in Kontakt mit dem Finanzamt.
Steuererklärung vorbereiten
Zuletzt ein allgemeingültiger Rat an alle Selbstständigen, um einen stressfreien Ablauf bei der Steuererklärung zu gewährleisten: Behalten Sie schon im Laufe des Geschäftsjahres die Orientierung, dokumentieren Sie Ihre Betriebseinnahmen und -ausgaben und sammeln Sie Ihre Belege. Dies können Sie ganz einfach online beim einem Partner von uns machen. So sind Sie zum Zeitpunkt der Steuererklärung gut vorbereitet und handeln entsprechend der gesetzlichen Aufzeichnungspflicht. Die Belege sollten Sie darüber hinaus bis zu 10 Jahre lang aufbewahren, denn so lange müssen Sie sie bei einer Betriebsprüfung vorlegen können.
Noch Fragen?
Brauchen Sie noch Unterstützung bei der Umsetzung oder wissen Sie nicht genau, was Ihre Steuererklärung beinhalten muss? Kommen Sie gerne auf mich zu.
Freelancercheck ist keine Steuerberatung. Unsere Artikel dienen als allgemeine informierende Beiträge für unsere Leserschaft und ersetzen keine professionelle Steuerberatung. Holen Sie sich bitte eine professionelle Steuerberatung, um die angesprochenen Themen individuell auf Ihre Situation rechtssicher zu erörtern.
Wir selbst arbeiten oft mit unseren Partnern Debitoor und RHH Treuhand GmbH zusammen, der nach unserer Erfahrung für eine umfassende Beratung beispielsweise ein geeigneter Ansprechpartner ist, der sicherlich auch Sie gerne in Ihren steuerlichen Angelegenheiten unterstützt. Natürlich können Sie aber auch jeden anderen Steuerberater dazu ansprechen.
14 Kommentare zu "Steuererklärung für Freiberufler – das müssen Sie beachten"
Umsatzsteuererklärung ist auf jeden Fall ganz wichtig, für denjenige, die Jahresumsatzsgrenge überwinden haben. Ich bereite mich schon vor, welche Fragen ich stelle, damit die Beratung beim Steuerberater für mich nützlich wäre. Danke für die Information!
Ein sehr klarer und fundierter Artikel zum Thema Steuererklärung. Ich bin sicher, Sie haben mir damit geholfen. Ich weiß jetzt mehr oder weniger, was zu tun ist. Diese Informationen sind nämlich genau das, was ich gesucht habe. Ich denke, die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater wäre für mich hilfreich, wenn ich versuche, meine Steuern in diesem Jahr zu machen.
Ich finde dieses Thema sehr interessant und lese schon seit einiger Zeit Artikel hierzu, weil ich Freiberufler bin. Dieser Beitrag gibt auf jeden Fall hilfreiche Informationen zum Thema Steuerberatung. Das stimmt, dass man Zeit und Mühe durch einen Steuerberater sparen kann.
Vielen Dank für diese positive Rückmeldung.
Es freut mich, wenn Ihnen der Beitrag weiterhelfen konnte.
Viele Grüße
Susanna Fischer
Meine Frau hat seit letztem Jahr ihr eigenes Unternehmen. Wir sind nicht so vertraut mit alles, was Steuer als Freiberufler betrifft. Daher wollten wir uns mehr darüber informieren. Gut zu wissen, dass man als Freiberufler Umsatzsteuer nicht zahlen muss, solange man nicht mehr als 17.500 Euro Jahresumsatz verdient. Das werden wir uns merken. Vielleicht wäre es auch eine gute Idee, einen Steuerberater zu finden. Zahlen war nie unser Hauptfach.
Vielen Dank für Ihr positives Feedback. Es freut mich, dass ich Ihnen mit diesem Beitrag weiterhelfen konnte.
Ein Steuerberater kann vor allem zu Beginn hilfreich sein, um Ihnen beratend zur Seite zu stehen und sicherzustellen, dass auch alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Ich möchte mich in nächster Zeit selbstständig machen. Da wird es natürlich sehr wichtig sein einen guten Steuerberater zu finden! Auch wenn man auch einiges alleine schafft, mach es sich, wie Sie schon sagten, bezahlt und spart viel Aufwand! Danke für die Tipps!
Das Thema Steuererklärung ist immer speziell. Ich denke als Freiberufler kann man das durchaus selber machen, solange man Zeit dafür und keine besonderen steuerrelevanten Fragen hat. Wenn es gut läuft, kommt aus meiner Sicht immer der Punkt, wo man sich lieber einen Steuerberater suchen sollte.
Vielen Dank für Ihren Beitrag!
Sie haben recht, ob es sinnvoll ist einen Steuerberater zu beauftragen oder sich selbst um die Steuererklärung zu kümmern ist von der jeweiligen Situation abhängig und sollte individuell abgewogen werden.
Viele Grüße
Susanna Fischer
Vielen Dank, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, diesen Artikel zum Thema Steuerdeklaration mit uns zu teilen. Ich denke, ich kann mit bestimmten Dingen einverstanden sein. Ich werde sie noch einmal überdenken.
Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Es freut mich, dass dieser Artikel Ihnen einige Anregungen liefern konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Susanna Fischer
Sehr interessanter Artikel, aber ich als Selbstständiger kann mir ein Leben ohne meinen Steuerberater ehrlich gesagt nicht vorstellen. Ich bin echt froh, dass ich mich mit dem ganzen Steuerkram nicht beschäftigen muss.
Der Beitrag zum Thema Steuerberatung ist sehr hilfreich. Ich wollte besser informiert sein, denn ich weiß sehr wenig darüber. Nachdem ich diesen Artikel gelesen habe, weiß ich genug über dieses Thema.
Mein Freund hat ein kleines Unternehmen gegründet und muss sich jetzt mit Steuern auseinandersetzten. Es ist gut zu wissen das man bei einem Umsatz von unter 17.500 pro Jahr keine Umsatzsteuer zahlen muss. Ich werde ihm raten sich mit einem Steuerberater zu unterhalten.