Anisa Canaj
26. August 2020

Kindergeld für Selbstständige: Wer? Wie viel? Wie lange?

Kindergeld für Selbstständige

Für viele Familien ist Kindergeld ein wichtiger Bestandteil des monatlichen Einkommens. Doch können Sie als selbstständige Person überhaupt Kindergeld beziehen und wie sind die genauen Regelungen? In diesem Beitrag gebe ich Ihnen Informationen dazu, wie viel Kindergeld Sie bekommen und wie Sie dies beantragen können.

Für diesen Zeitraum erhalten Sie als Selbstständiger Kindergeld

Mit Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien in der Erziehung und Pflege von Kindern und trägt damit zur finanziellen Entlastung bei. Kindergeld ist eine Steuerleistung und so gesehen eine vorgezogene Steuererstattung für Steuerzahler.

Das grundsätzliche Recht, Kindergeld zu beziehen, hängt dabei nicht von der Höhe des Einkommens oder der Beschäftigungsart ab. Sie bekommen also auch als Selbstständiger Kindergeld.

Grundsätzlich sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr kindergeldberechtigt. Es wird also bis zum Ende der Erstausbildung des Kindes an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bezahlt. Prinzipiell endet die Erstausbildung mit dem Schulabschluss des Kindes. Da nach dem Schulabschluss aber häufig eine Ausbildung oder ein Studium folgt, wird das Kindergeld in dieser Zeit weitergezahlt – bis höchstens zum 25. Lebensjahr des Kindes.

Allerdings sind auch beim Kindergeld Zuverdienstgrenzen zu beachten. Wenn Ihr Kind nämlich zu viel im Nebenjob verdient oder einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann der Kindergeldanspruch entfallen.

Wie stellen Sie aus der Selbstständigkeit einen Antrag auf Kindergeld?

Die Familienkasse der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ist für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Aber Achtung: Kindergeld wird bei der Geburt des Kindes nicht automatisch gezahlt. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie dieses beantragen. Die Zahlungen laufen dabei nicht immer automatisch weiter, weswegen Sie auch Folgeanträge stellen müssen.

Auf der Website der Agentur für Arbeit erhalten Sie für den Kindergeldantrag entsprechende Formulare. Für die Antragsstellung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

  • eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • Ihre Bankverbindung sowie
  • Ihre Steueridentifikationsnummer und die Ihres Kindes
  • Sollten Sie bereits Kinder haben, dann benötigt die Agentur für Arbeit auch Ihre Kindergeldnummer. Diese ist für all Ihre Kinder gültig.

Wie viel Kindergeld bekommen Sie?

Die Kindergeldsätze werden regelmäßig angepasst. Seit Januar 2019 erhalten Sie für die ersten beiden Kinder monatlich je 204 €. Für das dritte Kind sind es monatlich 6 € mehr. Ab dem vierten Kind erhalten Sie 235 € pro Kind.

Ob Sie Kindergeld oder den Kinderfreibetrag erhalten, entscheidet das Finanzamt jedes Jahr abhängig von Ihrer Einkommenssituation während der Prüfung Ihrer Steuererklärung. Der Freibetrag ist ein steuerfreier Anteil vom Einkommen der Eltern. Da Sie als Selbstständiger oft ein schwankendes Einkommen haben, müssen Sie die Entscheidung nach Kindergeld oder Kinderfreibetrag nicht selbst treffen, sondern nur Ihre Steuererklärung pünktlich abgeben.

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Ausnahmesituation: Kindergeld für Selbstständige im Ausland

Als Selbstständiger erhalten Sie Kindergeld als Sozialleistung, wenn Sie im Ausland wohnen und in Deutschland nicht unbeschränkt steuerpflichtig sind. Grundsätzlich unterliegen Sie den Rechtsvorschriften des jeweiligen EU-Mitgliedsstaates, in dem Sie arbeiten. Ein entsandter Arbeitnehmer unterliegt jedoch weiterhin den Vorschriften des Entsendestaates.

Wenn in mehreren Staaten ein Anspruch auf Kindergeld besteht, ist das Land des Wohnortes des Kindes zuständig. Das Kindergeld wird dann auch in voller Höhe gezahlt. Ist das im zuständigen Staat geringer als in Deutschland, zahlt die deutsche Kindergeldkasse in der Regel die Differenz dazu. Bei anderen Familienleistungen ist der Staat vorrangig, in dem die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Auch Pflege- oder Großeltern können das Kindergeld beantragen, wenn sie in Ihrer Abwesenheit dauerhaft Ihre Kinder betreuen. Wer nur vorübergehend in Deutschland arbeitet, kann zudem auch einen Anspruch auf Kindergeld haben, selbst wenn die Kinder nicht mit in Deutschland leben.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie wissen, ob und welchen Anspruch Sie haben? Melden Sie sich gerne bei mir und wir schauen gemeinsam auf Ihre Situation!

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Wir selbst arbeiten oft mit unseren Partnern Debitoor und RHH Treuhand GmbH zusammen, der nach unserer Erfahrung für eine umfassende Beratung beispielsweise ein geeigneter Ansprechpartner ist, der sicherlich auch Sie gerne in Ihren steuerlichen Angelegenheiten unterstützt. Natürlich können Sie aber auch jeden anderen Steuerberater dazu ansprechen.



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