Anisa Canaj
30. Oktober 2019

Sind Sie Freiberufler oder Freelancer?

Knigge für FreiberuflerInnen – Das erwarten Kundinnen und Kunden

In der heutigen Zeit werden in den verschiedensten Branchen Freiberufler eingesetzt und der Begriff taucht in nahezu jedem Unternehmen auf. Haben Sie sich auch schon öfter gefragt, was genau ein Freiberufler überhaupt macht und welche Rahmenbedingungen dazugehören? In diesem Blogbeitrag fasse ich für Sie die wichtigsten Fakten zusammen und erkläre Ihnen den Unterschied zwischen Freiberuflern und Freelancern.

Was macht einen Freiberufler aus?

Die freien Berufe beinhalten im Allgemeinen besondere berufliche Schwerpunkte oder schöpferische Begabungen. Hier gilt die selbständige Tätigkeit als maßgebliche Eigenschaft – die beruflichen Qualifikationen werden also eigenverantwortlich und im Interesse des Auftraggebers durchgeführt. Diese können einem wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Hintergrund entstammen. Meist werden die freien Berufe auch als Katalogberufe bezeichnet, da die gesetzlich vorgegebenen Kataloge zur Einordnung der Tätigkeit dienen.

Diese Katalogsberufe werden in folgende Bereiche aufgeteilt:

  • heilkundliche Berufe
  • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
  • naturwissenschaftliche und technische Berufe
  • Kulturberufe

Ein selbstständiger IT-Berater wird somit dem Katalog der technischen Berufe im Bereich Informatik zugeordnet und gilt hierdurch als Freiberufler.

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Auch katalogähnliche Berufe und Tätigkeiten können den freien Berufen zugeordnet werden. Im Zweifelsfall kann hier das zuständige Finanzamt weiterhelfen, denn das Finanzamt entscheidet, ob die ausgeführte Tätigkeit einen freiberuflichen Charakter besitzt.

Die gesetzliche Grundlage für die aufgeführten Eingrenzungen der freiberuflichen Tätigkeit bilden primär § 18 Abs. 1 Nr. 1 EstG und § 1 Abs. 2 PartGG.

Rechtliche & steuerliche Rahmenbedingungen für Freiberufler

Betrachtet man die steuerlichen Aspekte in diesem Zusammenhang, so lässt sich für Freiberufler im Hinblick auf die Gewerbesteuer ein großer Vorteil verzeichnen, denn sie fallen nicht unter den Geltungsbereich der Gewerbeordnung und sind folglich nicht zur Zahlung der Gewerbesteuer verpflichtet.

Allerdings muss die freiberufliche Tätigkeit dennoch beim Finanzamt angezeigt werden, denn die Umsatz- und Einkommensteuerpflicht werden nicht aufgehoben. Tiefergehende Informationen zum Thema Gewerbeanmeldung und den steuerlichen Zusammenhang haben wir in folgendem Artikel zusammengetragen: Gewerbeschein – Was ist das und wofür brauche ich ihn?

Im Bereich der Versicherungen gelten ebenfalls besondere Rahmenbedingungen. Hier müssen sich die Freiberufler nämlich selbst absichern und sollten neben den Pflichtversicherungen – wie der Kranken-, Unfall- und zum Teil auch Rentenversicherung – ebenfalls die empfohlenen Versicherungen (Altersvorsorge, Berufsunfähigkeitsversicherung, Berufshaftpflichtsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und werblicher Rechtsschutz) berücksichtigen.

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Ist ein Freiberufler gleichzusetzen mit einem Freelancer?

Freiberufler und Freelancer werden zwar beide den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet, sind aber nicht zwangsläufig dasselbe.

Als Freelancer wird jemand bezeichnet, der ein freier Mitarbeiter ist – sein Wissen wird auf dem freien Markt angeboten. Der Freelancer befindet sich in keinem festen Anstellungsverhältnis und führt somit individuelle Aufträge für ein Unternehmen aus. Auf Unternehmensseite entfallen hier die Organisationskosten, die bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters angefallen wären. Aus diesem Grund ist es, je nach Projektsituation, auch für die Unternehmen attraktiv, mit Freelancern zusammenzuarbeiten.

Die Einordnung als Freelancer sagt aber nichts über den eigentlichen Beruf aus, was bei den Freiberuflern anders ist, denn hier erfolgt die Einordnung anhand der oben aufgeführten Berufsgruppen – den Katalogberufen – und orientiert sich folglich an der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit. Es ist somit durchaus möglich, als Freiberufler gleichzeitig auch ein Freelancer zu sein – dies trifft aber nicht immer zu.

Noch Fragen?

Haben Sie noch Fragen zu den Begriffsabgrenzungen oder den Eigenschaften des Berufsfeldes Freiberufler? Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Positionierung auf dem Markt!



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