Lena Deike
18. November 2021

Firmenname für FreiberuflerInnen: Der Name ist Programm

Firmenname für FreiberuflerInnen: Der Name ist Programm

Firmenname oder doch Unternehmensbezeichung? Bei der Wahl des passenden Namens für FreiberuflerInnen stehen zahlreiche Überlegungen im Raum. Welche Vorschriften müssen beachtet werden? Ist die Länge des Firmennamens gut gewählt? Ist er prägnant und einprägsam oder zu langweilig?

Um Ihnen bei der Wahl Ihres Firmennamens auf die Sprünge zu helfen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag, worauf es ankommt.

Planung rund um die Freiberuflichkeit und den Firmennamen

Bevor Sie den Einstieg in die Freiberuflichkeit wagen und die Wahl eines passenden Firmennamens ansteht, gilt es vorab einige Punkte zu bedenken.

  • Ist die Dienstleistung eine freiberufliche Tätigkeit?

Freiberufliche Tätigkeiten unterscheiden sich von Tätigkeiten in einer Anstellungsposition. Aus diesem Grund sollten Sie sich genaustens darüber informieren, ob Ihre Tätigkeit in das freiberufliche Berufsbild passt. Informationen dazu, können Sie sich bei Ihrem Finanzamt einholen oder in dieser Übersicht.

  • Stundensatz, Selbstvermarktung & Co.

Im Zuge Ihrer Planung sollten Sie sich zudem Gedanken über den Markt und Ihre Skills machen. Ein angebrachter Stunden- oder Tagessatz sollte festgelegt sowie die Selbstvermarktung und Steuerzahlung bedacht werden.

  • Anmeldung beim Finanzamt

Steht der Rahmen für Ihren Einstieg fest, sollten Sie sich beim Finanzamt als FreiberuflerIn anmelden, bevor es an den Firmennamen geht. Es empfiehlt sich, dass Sie sich noch innerhalb des ersten Monats anmelden. Das Finanzamt legt Ihren Status dann circa sechs Wochen nach Anmeldung fest und berechnet Ihre zu zahlende Einkommensteuer. Der persönliche Steuersatz hängt von Ihrem eigenen Gewinn ab – steigt der Gewinn, so geht Ihr persönlicher Steuersatz auch in die Höhe. Nun sind die ersten Schritte vor der Findung des Firmennamens geebnet.

Sichern Sie sich ausreichend ab

Neben den To-Dos für Ihre freiberufliche Tätigkeit und der Planung des Firmennamens, sollten Sie sich außerdem um Ihre private Absicherung kümmern, damit Sie im Schadensfall ausreichend versichert sind. Die Krankenversicherung gehört beispielsweise zu den Pflichtversicherungen. Ob Sie sich bei der Krankenkasse privat oder gesetzlich versichern lassen, liegt in Ihrer eigenen Hand.

Auch eine ausreichende Altersvorsorge sollte nicht zu kurz kommen. Hier bieten sich neben klassischen Einzahlungsmethoden weitere interessante Möglichkeiten an, wie z.B. das Immobiliengeschäft.

Zudem haben Sie die Möglichkeit staatliche Zuschüsse, wie Gründungszuschüssen und Förderungen als FreiberuflerIn zu erhalten. Gründerkredite in Form von speziellen Darlehen, Investoren oder Privatdarlehen bilden eine weitere Möglichkeit, um sich finanzielle Unterstützung für die Startphase zu sichern.

Unser Whitepaper zu den Eigenschaften von Rechtsformen für Selbstständige

Tabelle: Eigenschaften von Rechtsformen für Selbstständige

In diesem Download erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.

Der Weg zum passenden Firmennamen

Sind die ersten Schritte gegangen, können Sie sich nun Ihrem Firmennamen, bzw. Ihrer Unternehmensbezeichnung widmen.

Bei der Wahl eines geeigneten Namens gelten rechtliche Unterschiede zwischen FreiberuflerInnen, Gewerbetreibenden und Kleinunternehmen. Dabei spielt die Eintragung in das Handelsregister eine wesentliche Rolle. Ein Firmenname wird nur vergeben, wenn eine Eintragung als Firma in das Handelsregister erfolgt. Als FreiberuflerIn werden Sie meist nicht im Handelsregister eingetragen und firmieren nicht. Aus diesem Grund überlegen Sie sich streng genommen keinen Firmennamen, sondern eine Unternehmensbezeichnung.

Daher sollten Sie vorab zwei wichtige Rahmenbedingungen klären: Zu welcher Berufsgattung gehören Sie und welche Rechtsform müssen Sie dahingehend wählen?

Um einen Überblick über den Status FreiberuflerIn vs. Gewerbetreibende zu erhalten, haben wir Ihnen diese Tabelle mitgebracht.

Unsere Tabelle zum Thema Freiberufler vs Gewerbetreibender

Tabelle: Freiberufler vs. Gewerbetreibende – Rechte & Pflichten im Vergleich

Selbstständigkeit funktioniert als Gewerbetreibender oder als Freiberufler. Die Rechte und Pflichten beider Gruppen in einer Tabelle gegenübergestellt.

Unternehmensbezeichnung als FreiberuflerIn

Als FreiberuflerIn gelten Sie dann, wenn Sie als selbstständig arbeitende Person einen sogenannten Katalogberuf ausüben. Bei der Wahl Ihrer Unternehmensbezeichnung müssen Sie beachten, dass Ihr bürgerlicher Name enthalten sein muss. Da FreiberuflerInnen kein Gewerbe anmelden brauchen, muss im Gegensatz zum Gewerbe nicht der volle Vor- und Nachname eingetragen sein.

Um Ihrer Unternehmensbezeichnung den nötigen Feinschliff zu geben, können Sie Zusätze zu Ihrer Geschäftsbezeichnungen hinzufügen. Wählen Sie Ihre Zusätze so passend wie möglich zu Ihrer Tätigkeit. Sind Sie beispielsweise ein/e IT-EntwicklerIn, so könnte eine mögliche Unternehmensbezeichnung Folgende sein:

  • Max Mustermann – IT-Entwicklung
  • Mustermann – Entwicklung und Beratung

Zusatztipps: Vor- und Nachname sichtlich machen

Agieren Sie nun als FreiberuflerIn mit Ihrer Unternehmensbezeichnung, sollten Sie in jeglichem Austausch Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen angeben. Auch wenn lediglich Ihr Nachname für Ihre Unternehmensbezeichnung ausreichend ist.

Fazit

Der Firmenname für FreiberuflerInnen bringt einige Herausforderungen mit sich. Als FreiberuflerIn sollten Sie beachten, dass Sie nicht offiziell firmieren können. Denn Sie sind nicht als Firma, sondern als selbstständig arbeitende Person unter ihrer Unternehmensbezeichnung tätig. Die Unternehmensbezeichnung muss dabei aus dem Namen des Inhabers bestehen – Somit sollte Ihr Firmenname bzw. Ihre Unternehmensbezeichnung Ihren Namen enthalten und kann wahlweise mit ihrem Tätigkeitsbereich ausgeschmückt werden.

Haben Sie noch Fragen? Dann melden Sie sich sehr gerne bei uns.



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