Lorand Madai-Tahy
23. September 2019

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Eigenschadenversicherung

betriebliche Haftpflichversicherung für Freiberufler

In unserer Blogreihe setzen wir uns umfassend mit ausgewählten Leistungen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung auseinander (hier kommen sie zu den Grundlagen, Teil 1, Teil 2, Teil 3, Teil 5). Dabei zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung achten müssen. Hier, im 4. Teil, gehen wir vor allem auf die Eigenschadenversicherung ein.

Was ist ein Eigenschaden?

Bei Eigenschäden handelt es sich um Schäden, die Sie als IT-Freelancer selbst erleiden. Dazu gehören unter anderem Schäden aufgrund:

  • des Rücktritts eines Kunden vom Projekt
  • des Betrugs durch einen Mitarbeiter
  • von Cyberkriminalität
  • eines Kreditkartenbetrugs durch einen Kunden
  • von fehlerhaften Druckauftrag aufgrund eines von Ihnen verursachten Layoutfehlers
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In diesem E-Book haben wir die 7 häufigsten Fehler beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflichtversicherung für Sie zusammengestellt.

Warum ist eine Eigenschadenversicherung wichtig?

Eigenschäden werden in der Regel nicht von der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, da diese häufig nur bei Schäden, die beim Kunden entstanden sind, einspringt.

So werden Schäden beispielsweise durch entgangenen Umsatz aufgrund von Eigenverschulden nicht von der Versicherung getragen. Einige Versicherungen bieten jedoch Zusatzmodule an, sodass auch eigene Schäden abgedeckt sind.

Beispiel für einen Eigenschaden

Sie sind IT-Freelancer und schließen einen Werkvertrag zur Erstellung einer Webseite ab. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit bei einer Schlechtleistung eine Nachbesserung, Minderung oder einen Rücktritt vom Auftrag zu fordern.

Sollte dieser Fall eintreten, müssen Sie die von Ihnen erbrachte Leistung herausgeben und das bereits erhaltene Honorar zurückbezahlen bzw. auf fällige Honorare verzichten. In diesem Fall greift die Eigenschadenversicherung. Sie kommt für den Vertragsrücktritt des Kunden auf und übernimmt hieraus entstandene Schäden

Ein Hackerangriff und schon stehen Sie vor dem finanziellen Ruin. Die Wiederherstellung der Daten kann einiges an Geld kosten. In solchen Fällen ist eine Eigenschadenversicherung von Vorteil, denn diese kommt für die entstandenen Schäden aufgrund von Cyberkriminalität auf.

hacker at work with graphic user interface around

Fazit

Die Wahl der richtigen Versicherung ist nicht leicht. Aufgrund der unterschiedlichen Leistungskataloge sollten sich IT-Freelancer ausreichend Zeit nehmen, um den richtigen Versicherungsanbieter für sich zu finden. Dazu sollten Sie kritisch reflektieren, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen und sich umfassend über den Leistungskatalog der jeweiligen Versicherung informieren lassen.

Betriebliche Haftpflichtversicherung für Freiberufler: Eigenschadenversicherung
Bei Fragen zur Versicherung stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung
Ihr Ansprechpartner: Jan Wollenhaupt
IHK-geprüfter Versicherungskaufmann
Telefon: +49 521 – 93459685
E-Mail: [email protected]


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