Neue BAFA-Förderung für Freiberufler – Was ist neu und wie registrieren Sie sich?
Die Coronakrise wirkt sich für immer mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler arbeitsplatz- oder existenzbedrohend aus. Waren anfänglich überwiegend die Branchen Tourismus, Eventmanagement, Messeveranstaltungen und Gastronomie von der Coronakrise betroffen, so macht sich das Coronavirus nun auch zunehmend bei Handwerksunternehmen und Dienstleistern mit Auftragsstornierungen und -rückgängen bemerkbar. Doch auch in diesen Zeiten ist eine gute Beratung unabdingbar. Das BAFA stellt deswegen Förderungsmöglichkeiten bereit, sodass Unternehmen Freiberufler für eine Beratung buchen können. Diese möchte ich Ihnen in diesem Beitrag einmal erläutern.
Die Beratung wird gefördert
Die KMU benötigen eine schnelle Unterstützung in betriebswirtschaftlichen Fragen durch eine professionelle Beratung. Das Ministerium möchte betroffene Unternehmen in dieser schwierigen Zeit deswegen zur Seite stehen und ergänzt die Förderung unternehmerischen Knowhows durch ein Sofortprogramm. Das heißt:
Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen einen Beratungswert von bis zu 4000€ fördern lassen.
Mit dem Programm möchte das Ministerium das Treffen besserer Entscheidungen im Unternehmen fördern und damit sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch Überlebenschancen bestehender Firmen stärken. Unternehmen können also Freiberufler engagieren und werden dafür gefördert.
Was ist neu?
Hierbei gelten Sonderregelungen, die in einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 02. April folgendermaßen formuliert sind:
- Der Zuschuss beträgt abweichend von Abschnitt IV Nummer 5.2.1 für alle von der Corona-Krise betroffenen KMU 100 Prozent der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen für diese Fälle 4000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterinnen und Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer.
- Der Zuschuss wird entgegen Abschnitt IV Nummer 5.1 an das Beratungsunternehmen ausgezahlt.
- Die Beschränkung gemäß Abschnitt IV Nummer 5.2.2 der Richtlinie gilt für diese Beratungen nicht.
- Vorherige Informationsgespräche mit einem regionalen Ansprechpartner (Abschnitt I Nummer 2.3, Abschnitt III Nummer 2.1 sowie Abschnitt IV Nummer 7.2.2 und 7.2.3) sind vor Antragstellung nicht vorgeschrieben.
- Die Finanzierung erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
- Anträge können längstens bis zum 31. Dezember 2020 bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden.
- Nähere Ausführungshinweise zu diesem Modul regelt ein Merkblatt, das auf der Homepage des BAFA unter www.bafa.de abrufbar ist.
Gefördert werden dabei alle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen. Nicht gefördert werden Beratungen zu Rechtsfragen, Versicherungsfragen oder Jahresabschluss- und Buchführungsarbeiten. Auch selbstständige Unternehmens- oder Steuerberater, welche als Berater oder Trainer tätig sind, können nicht am Programm teilnehmen. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
Wie registrieren Sie sich bei der BAFA?
Allgemein gilt, dass die Beratung nur von zertifizierten Beratern erfolgen darf. Wer bereits durch frühere Programme beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet und freigeschaltet ist, erhält für die neue Förderung eine automatisierte Freigabe. Bereits beim BAFA registrierte Berater können sich direkt im Online-Portal anmelden. Neue Beratungsunternehmen hingegen müssen sich im Online-Portal erstmal neu registrieren. Im Anschluss an die Neuregistrierung müssen die vom System zur Verfügung gestellten PDFs mit den Unternehmensdaten des Beraters heruntergeladen werden. Während der kompletten Registrierung sollte dabei Folgendes beachtet werden:
- Die Benutzerkennung aus dem Präfix und die gewählten Kennung müssen beim Login durch einen Punkt getrennt werden (z. B. berater.mustermann). Die Beraternummer ist die Vorgangsnummer aus den Unternehmensdaten (6-stellig) des Beratungsunternehmens.
- Berater des BAFA und der KfW, die sich bereits am Jahresende 2015 bzw. Anfang 2016 im AMS für die neue Richtlinie registriert haben und bisher noch keine BAFA-ID besitzen, müssen sich ebenfalls auf dem neuen Portal neu registrieren.
- Ein QM-Nachweis muss erfolgen. Bei Vorlage von Zertifikaten sollte darauf geachtet werden, dass das eingestellte Zertifikat gültig ist. Auch selbstverfasste QMs sollten den aktuellen Unternehmensstand widerspiegeln (Umfirmierungen, Geschäftserweiterungen, personelle Veränderungen, etc.).
- Die Daten und Dokumente der alten Beraterdatenbank AMS sind für noch laufende bzw. noch eingehende Beratungsanträge nach den Richtlinien von 2012 ebenfalls aktuell zu halten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass Anträge nach den alten Richtlinien pünktlich den Leitstellen zur Bearbeitung vorliegen müssen.
Eine Chance für Freiberufler
Die neue Förderungsmöglichkeit, die durch das BAFA bereitgestellt wird, unterstützt also kleine und mittlere Unternehmen, indem Sie die Beratung fördert. Das ist eine Chance für freiberufliche Berater und Trainer, neue Aufträge zu akquirieren. Gerade in Krisenzeiten ist das ein willkommene Möglichkeit.
Wenn Sie Fragen zur Registrierung haben oder Unterstützung dabei brauchen, melden Sie sich gerne bei uns!