Leon Dröge
17. Februar 2020

Wie melde ich ein Gewerbe an?

Firmenname für FreiberuflerInnen: Der Name ist Programm

Planen Sie schon länger eine Existenzgründung und haben schon ein Konzept entwickelt? Dann ist der nächste Schritt, dieses umzusetzen und das fängt mit der Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt an. Ich möchte in diesem Beitrag einmal darauf eingehen, wie die Anmeldung abläuft und worauf Sie achten sollten.

Freiberufler oder Gewerbetreibender?

Doch bevor Sie ein Gewerbe anmelden, müssen Sie sich eine Frage stellen: Bin ich freiberuflich tätig oder starte ich ein Gewerbe?

Das ist ein sehr wichtiger Unterschied, denn Freiberufler müssen sich nicht beim Gewerbeamt anmelden und auch keine Gewerbesteuern zahlen. Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag über den Start in die Freiberuflichkeit.

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen dazu bilden zum einen §18 des Einkommensteuergesetzes (EstG), in dem klar definiert wird, welche Tätigkeiten zur Freiberuflichkeit gehören. Zum anderen §15 EstG, der besagt, dass Sie gewerbetreibend tätig sind, wenn Sie am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr mit Gewinnerzielungsabsicht beteiligt sind und weder land- und forstwirtschaftliche noch freiberufliche Tätigkeiten ausüben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, können Sie beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater nachfragen, ob Sie als Freiberufler oder als Gewerbetreibender einzuordnen sind.

IHK Info einholen bezüglich spezieller Genehmigung

Nachdem Sie geklärt haben, ob Sie Gewerbetreibender sind, müssen Sie sich noch bei der IHK informieren, denn bei manchen Berufen benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung.

Ein Beispiel: Wenn Sie Finanzdienstleistungen anbieten möchten, brauchen Sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Gewerbeanmeldung: Kosten, Dokumente, Erlaubnisse, Geduld

Wenn Sie zum Gewerbeamt gehen, müssen Sie Ihre Unterlagen und auch etwas Geld für die Anmeldung mitnehmen. In der Regel kostet die Anmeldung des Gewerbes ca. 25€ – es können aber auch bis zu 70€ werden.

Zudem benötigen Sie immer folgende Unterlagen: Ihren Personalausweis und Ihren Antrag zur Gewerbeanmeldung.

Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind benötigen Sie noch einen gültigen Reisepass, eine Meldebescheinigung und eine gültige Aufenthaltsgenehmigung.

Für erlaubnispflichtige Gewerbe müssen Sie noch weitere Unterlagen einreichen, die beweisen, dass Sie diesen Beruf ausüben dürfen. Diese Unterlagen unterscheiden sich nach Branche und können folgende Dokumente beinhalten: Führungszeugnis, Handelsregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, Amtsärztliche Bescheinigung oder Erlaubnisse bzw. Genehmigungen.

Mit der Anmeldung werden mehrere andere Behörden involviert. Das Gewerbeamt informiert dann das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls das Amtsgericht, z. B. wenn Sie eine GmbH gründen. All diese Behörden nehmen dann postalisch mit Ihnen Kontakt auf. Grundsätzlich kann dieser Prozess sehr lange dauern. Um ihn aber zu beschleunigen, können Sie direkt aktiv die Ämter ansprechen. Heutzutage ist es meist auch möglich, die Gewerbeanmeldung online zu erledigen.

Pflichtmitgliedschaften in IHK bzw. HWK

Zudem müssen Sie beachten, dass Gewerbebetriebe verpflichtend eine Mitgliedschaft bei der IHK bzw. HWK haben. Das bedeutet, dass Sie regelmäßig einen Beitrag zahlen müssen. Dieser orientiert sich an der Höhe des Jahresumsatzes, der Rechtsform und am Standort.

Namensgebung bei der Gewerbeanmeldung: Vorgaben beachten

Ein weiterer wichtiger Punkt bei der Gewerbeanmeldung ist die Namensgebung Ihres Unternehmens. Die Rechtsform gibt einen Teil der Namensgebung vor. Hierbei muss der Name die Rechtsform klar zu erkennen geben, z. B. GmbH, AG oder OHG. Vor der Rechtsform darf alles stehen, solange kein anderes Unternehmen diesen Namen hat. Mehr Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen finden Sie hier.

Unser Whitepaper zu den Eigenschaften von Rechtsformen für Selbstständige

Tabelle: Eigenschaften von Rechtsformen für Selbstständige

In diesem Download erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen.

Vielleicht doch ein Kleingewerbe?

Als Alternative können Sie zum Einstieg auch ein Kleingewerbe gründen. Dafür darf der Umsatz jährlich nicht 500.000€ überschreiten und der Gewinn darf nicht größer als 50.000€ sein. Das kann vor allem in den ersten Jahren im Vergleich zum richtigen Gewerbe einige Vorteile mit sich bringen.

Die Vorteile sind, dass Sie sich nicht in das Handelsregister eintragen und nur eine einfache Überschussrechnung als Jahresabschluss erstellen müssen. Zudem ist die Anmeldung formlos, kostengünstiger und Sie brauchen kein Startkapital. Die Rechtsformen des Kleingewerbes sind das Einzelunternehmen oder die GbR. Dort kann man auch den Namen des Unternehmens frei wählen, doch es wird geraten, trotzdem seinen vollständigen Namen zu benutzen. Außerdem muss beachtet werden, dass der Name nicht irreführend ist. Z. B. darf sich eine einzelne Person nicht Agentur nennen. Der größte Nachteil ist die Haftung mit dem eigenen Privatvermögen, wenn etwas geschieht.

Diese Fragen sollten Sie sich stellen

Sie merken: Es gibt einiges zu beachten, wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Als grobe Orientierung sollten Sie sich im Voraus immer folgende drei Fragen stellen, sodass Sie mit Ihrem Gewerbe voll durchstarten können:

  • Bin ich Freiberufler oder Gewerbetreibend?
  • Reicht es am Anfangen ein Kleingewerbe anzumelden?
  • Plane ich genug Zeit für die Anmeldung ein?

Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Unterstützung beim Einstieg in die Gewerblichkeit? Melden Sie sich gerne bei mir!



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