{"id":63,"date":"2018-12-05T18:06:18","date_gmt":"2018-12-05T17:06:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=63"},"modified":"2024-03-20T14:56:23","modified_gmt":"2024-03-20T13:56:23","slug":"scheinselbststaendigkeit-im-it-umfeld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/recht\/scheinselbststaendigkeit\/scheinselbststaendigkeit-im-it-umfeld\/","title":{"rendered":"9 Tipps zur Vermeidung einer Scheinselbstst\u00e4ndigkeit in der IT"},"content":{"rendered":"\n
Seitdem es Honorarärzte gibt, wurde die juristische Diskussion über die arbeits- und sozialrechtliche Einordnung von Freiberuflern<\/a> erneut entfacht – so auch bei IT-Freelancern. <\/p>\n Honorarärzte sind wie IT-Freiberufler als selbstständige Unternehmer auf eigene Rechnung gegen Honorar tätig. Dabei geht es in erster Linie um die Frage: Ist die ausgeführte Tätigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder handelt es sich dabei um eine abhängige Beschäftigung? <\/span><\/p>\n Hierzulande liegt die Entscheidung über eine Art der Beschäftigung nicht nur bei den Vertragspartnern – also Auftraggeber und IT-Spezialist – sondern wird auch durch die Deutsche Rentenversicherung Bund<\/a> (DRV Bund) in Form von Betriebsprüfungen und Statusfeststellungsverfahren überprüft und festgelegt. Diese Prüfungen nehmen besonders in der IT-Branche immer weiter zu. Die Formulierung einer ausdrücklichen selbstständigen Tätigkeit in Standardverträgen schafft jedoch keine Rechtssicherheit, sondern wird im Zweifelfall eher als Vorsatz ausgelegt. <\/span><\/p>\nWer entscheidet das? <\/span><\/h2>\n
Die Folgen, Rechtsmittel und der juristische Hintergrund <\/span><\/h2>\n