{"id":4417,"date":"2021-12-15T09:29:47","date_gmt":"2021-12-15T08:29:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=4417"},"modified":"2025-01-24T15:09:12","modified_gmt":"2025-01-24T14:09:12","slug":"so-geht-buchhaltung-fuer-freiberuflerinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/lifestyle\/so-geht-buchhaltung-fuer-freiberuflerinnen\/","title":{"rendered":"So geht Buchhaltung f\u00fcr FreiberuflerInnen!"},"content":{"rendered":"\n
Buchhaltung stellt für einige FreiberuflerInnen eine große Herausforderung dar, die gerne bis Jahresende aufgeschoben wird. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie als FreiberuflerIn überhaupt Ihre Buchhaltung erledigen müssen.<\/p>\n
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In diesem Beitrag erfahren Sie für wen die Buchhaltung verpflichtend ist, wie Sie Ihre Buchhaltung erleichtern und welche Vorteile Sie genießen.<\/p>\n
Freiberufliche Tätigkeiten fallen unter § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). In diesem Paragraphen sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden<\/a> sind FreiberuflerInnen nicht verpflichtet ein Gewerbe anzumelden oder sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wenn keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht, so entfällt die Buchhaltungspflicht. Aus diesem Grund sind FreiberuflerInnen nicht gezwungen Buch zu führen. Ihre Anlagen können mittels der Anlage EÜR in der Steuererklärung errechnet werden.<\/p>\n Dennoch gibt es einige Vorteile, die mit der Buchhaltung einhergehen. Beispielsweise kann die Buchführung dabei helfen, die Steuererklärung auszufüllen oder den Jahresabschluss zu ermitteln. Es ist also doch eine Überlegung wert sich auch als FreiberuflerIn um die eigene Buchhaltung zu kümmern.<\/p>\n Falls Sie sich dazu entscheiden Ihre Buchhaltung zu führen, haben wir Ihnen einige Tipps mitgebracht, die Ihnen die Buchführung erleichtern.<\/p>\n Vor Ihren Rechnungsstellungen sollten Sie sich unbedingt informieren, welche Informationen zwingend mit der Rechnung einhergehen sollten. Hilfe dabei können Softwares zur Buchhaltung oder vorgefertigte Rechnungsvorlagen<\/a> liefern.<\/p>\n Verwalten Sie Ihre Ausgaben und Rechnungen sorgfältig, um Ordnung in Ihre Zahlen zu bringen. Sammeln Sie dazu Ihre Belege oder notieren sie in einem Dokument. So behalten Sie außerdem einen Überblick über Ihre Einkommensentwicklung. Wir empfehlen einen festen Tag für die Aufarbeitung Ihrer Belege auszuwählen, damit Sie gar nicht erst mit der Prokrastination anfangen und sich die Belege zum Monatsende stapeln. Sie werden sich selbst danken, kontinuierliche Arbeit geleistet zu haben und die Hürde vor der Buchhaltung zu minimieren.<\/p>\n Zudem sollten Sie Ihre Rechnungen, die Sie für abgearbeitete Aufträge stellen, zeitnah abgeben. Das hat gleich zwei Vorteile: Zum einen gerät die Zahlung nicht in Vergessenheit und wird fristgerecht bezahlt, sodass sie bei der wöchentlichen Abarbeitung Ihrer Belege direkt alles beisammenhaben. Zum anderen fällt die Überwachung der Zahlungseingänge leichter und Sie behalten den Überblick, welche Mahnungen versendet werden müssen.<\/p>\nTipps zur Buchhaltung<\/strong><\/h2>\n
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