{"id":4417,"date":"2021-12-15T09:29:47","date_gmt":"2021-12-15T08:29:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=4417"},"modified":"2025-01-24T15:09:12","modified_gmt":"2025-01-24T14:09:12","slug":"so-geht-buchhaltung-fuer-freiberuflerinnen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/lifestyle\/so-geht-buchhaltung-fuer-freiberuflerinnen\/","title":{"rendered":"So geht Buchhaltung f\u00fcr FreiberuflerInnen!"},"content":{"rendered":"\n

Buchhaltung stellt für einige FreiberuflerInnen eine große Herausforderung dar, die gerne bis Jahresende aufgeschoben wird. Zudem stellt sich die Frage, ob Sie als FreiberuflerIn überhaupt Ihre Buchhaltung erledigen müssen.<\/p>\n

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In diesem Beitrag erfahren Sie für wen die Buchhaltung verpflichtend ist, wie Sie Ihre Buchhaltung erleichtern und welche Vorteile Sie genießen.<\/p>\n

Sind FreiberuflerInnen zur Buchhaltung verpflichtet?<\/strong><\/h2>\n

Freiberufliche Tätigkeiten fallen unter § 18 des Einkommenssteuergesetzes (EstG). In diesem Paragraphen sind alle freiberuflichen Tätigkeiten als Katalog aufgeführt. Im Gegensatz zu Gewerbetreibenden<\/a> sind FreiberuflerInnen nicht verpflichtet ein Gewerbe anzumelden oder sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Wenn keine Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister besteht, so entfällt die Buchhaltungspflicht. Aus diesem Grund sind FreiberuflerInnen nicht gezwungen Buch zu führen. Ihre Anlagen können mittels der Anlage EÜR in der Steuererklärung errechnet werden.<\/p>\n

Dennoch gibt es einige Vorteile, die mit der Buchhaltung einhergehen. Beispielsweise kann die Buchführung dabei helfen, die Steuererklärung auszufüllen oder den Jahresabschluss zu ermitteln. Es ist also doch eine Überlegung wert sich auch als FreiberuflerIn um die eigene Buchhaltung zu kümmern.<\/p>\n

Tipps zur Buchhaltung<\/strong><\/h2>\n

Falls Sie sich dazu entscheiden Ihre Buchhaltung zu führen, haben wir Ihnen einige Tipps mitgebracht, die Ihnen die Buchführung erleichtern.<\/p>\n