{"id":3432,"date":"2021-03-26T12:50:01","date_gmt":"2021-03-26T11:50:01","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=3432"},"modified":"2021-04-06T08:47:37","modified_gmt":"2021-04-06T06:47:37","slug":"die-meist-gestellten-fragen-zum-investieren-als-freiberufler","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/kapitalanlage\/die-meist-gestellten-fragen-zum-investieren-als-freiberufler\/","title":{"rendered":"Investieren als Freiberufler (Teil 3) \u2013 Die 8 meist gestellten Fragen"},"content":{"rendered":"\n

Nachdem wir uns in Teil 1<\/a> und Teil 2<\/a> mit den Meilensteinen, Arten und Anlageklassen der Investition für Freiberufler beschäftigt haben, möchten wir Ihnen im dritten Teil unserer Investmentreihe die meist gestellten Fragen zum Investieren als Freiberufler, die uns erreicht haben, beantworten.<\/p>\n

1) Ab welcher Summe muss ich mein Investment als Freiberufler versteuern?<\/h2>\n

Als Freiberufler müssen Sie Ihr Investment ab einer Summe in Höhe von 802€ versteuern. Jeder Kapitalertrag und Gewinn bis zu 801€ ist damit steuerfrei. Bei verheirateten Personen liegt der Steuerfreibetrag bei 1602€. An dieser Stelle ist es noch erwähnenswert, dass bei 802€ nicht 802€ versteuert werden, sondern nur der 1€ der über dem Freibetrag liegt.<\/p>\n

Tragen Sie Steuerfreibeträge ein<\/h3>\n

Steuerfreibeträge können Sie bei jedem Bausparvertrag oder Depot vorher eingetragen. Achten Sie darauf, dass Ihr Freibetrag als Freiberufler die 801€ nicht überschreitet, da das Investment sonst in der Steuererklärung erwähnt werden muss.<\/p>\n

2) Fallen Steuern an, wenn ich als Freiberufler in Aktien investiere?<\/h2>\n

Für Aktien wird eine Kapitalertragssteuer bzw. eine Abgeltungssteuer inklusive Soli gezahlt und wenn Sie Kirchenmitglied sind, auch die Kirchensteuer. Der Standardsteuersatz für die Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer liegt in Deutschland bei 25%. Sie müssen jedoch nicht jede Aktie versteuern. Steuerfrei sind nämlich Aktien, die vor 2019 erworben wurden.<\/p>\n

Achtung beim Investment als Freiberufler in ausländische Aktien<\/h3>\n

Bei ausländischen Aktien kommen, die für das jeweilige Land anfallenden Steuern, hinzu. Für Aktien aus Amerika fällt zum Beispiel die Quellensteuer mit einem Steuersatz in Höhe von 30% an. Da es aber ein Handelsabkommen zwischen Deutschland und den USA gibt, welchs die Quellensteuer auf 15% senkt, können Sie eine doppelte Versteuerung vermeiden.<\/p>\n

Vermeiden Sie die Doppelsteuer<\/h3>\n

Vermeiden können Sie die Doppelsteuer, indem Sie die Tradesteuer mit 15% beantragen, wenn diese nicht automatisch im Online-Steuerportal angepasst ist. Bei nicht EU-Ländern oder asiatischen Staaten kann beim Investieren in eine Aktie aus dem jeweiligen Land ebenfalls die Doppelsteuer anfallen.<\/p>\n

Unser Zusatztipp<\/h3>\n

Gut zu wissen ist außerdem auch, dass der Verkauf von Goldmünzen und Barren steuerfrei ist. Auch der Gewinn wird nicht versteuert.<\/p>\n

3) Gehören Aktien in die Steuererklärung?<\/h2>\n

Die Steuern, die für Ihre Aktien anfallen, sollten Sie in Ihrer Steuererklärung aufführen. Standardgemäß erhalten Sie einmal im Jahr einen Jahresabschlusszettel vom Depot zugeschickt. Diesen können Sie dann zum Steuerberater bringen. Mittlerweile gibt es auch viele Tools, die den Jahresabschlusszettel automatisch in Ihre Steuererklärung einfügen.<\/p>\n

\"Freelancercheck<\/div>

Freelancer Magazin Ausgabe September 2020<\/h3><\/div>

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