{"id":2580,"date":"2020-08-26T10:15:26","date_gmt":"2020-08-26T08:15:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=2580"},"modified":"2021-07-28T16:43:14","modified_gmt":"2021-07-28T14:43:14","slug":"kindergeld-fuer-selbststaendige-wer-wie-viel-wie-lange","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/recht\/kindergeld-fuer-selbststaendige-wer-wie-viel-wie-lange\/","title":{"rendered":"Kindergeld f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige: Wer? Wie viel? Wie lange?"},"content":{"rendered":"\n
Für viele Familien ist Kindergeld ein wichtiger Bestandteil des monatlichen Einkommens. Doch können Sie als selbstständige Person überhaupt Kindergeld beziehen und wie sind die genauen Regelungen? In diesem Beitrag gebe ich Ihnen Informationen dazu, wie viel Kindergeld Sie bekommen und wie Sie dies beantragen können.<\/p>\n
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Mit Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien in der Erziehung und Pflege von Kindern und trägt damit zur finanziellen Entlastung bei. Kindergeld ist eine Steuerleistung und so gesehen eine vorgezogene Steuererstattung für Steuerzahler.<\/p>\n
Das grundsätzliche Recht, Kindergeld zu beziehen, hängt dabei nicht von der Höhe des Einkommens oder der Beschäftigungsart ab. Sie bekommen also auch als Selbstständiger Kindergeld.<\/p><\/blockquote>\n
Grundsätzlich sind Kinder bis zum 18. Lebensjahr kindergeldberechtigt. Es wird also bis zum Ende der Erstausbildung des Kindes an die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bezahlt. Prinzipiell endet die Erstausbildung mit dem Schulabschluss des Kindes. Da nach dem Schulabschluss aber häufig eine Ausbildung oder ein Studium folgt, wird das Kindergeld in dieser Zeit weitergezahlt – bis höchstens zum 25. Lebensjahr des Kindes.<\/p>\n
Allerdings sind auch beim Kindergeld Zuverdienstgrenzen zu beachten. Wenn Ihr Kind nämlich zu viel im Nebenjob verdient oder einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit nachgeht, kann der Kindergeldanspruch entfallen.<\/p><\/blockquote>\n
Wie stellen Sie aus der Selbstständigkeit einen Antrag auf Kindergeld?<\/h2>\n
Die Familienkasse der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnsitz ist für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig. Aber Achtung: Kindergeld wird bei der Geburt des Kindes nicht automatisch gezahlt. Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie dieses beantragen. Die Zahlungen laufen dabei nicht immer automatisch weiter, weswegen Sie auch Folgeanträge stellen müssen.<\/p>\n