{"id":2551,"date":"2020-08-06T08:38:33","date_gmt":"2020-08-06T06:38:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=2551"},"modified":"2022-01-17T09:21:20","modified_gmt":"2022-01-17T08:21:20","slug":"steuern-fuer-selbststaendige-waehrend-der-corona-krise-mehrwertsteuer-corona-zuschuesse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/recht\/steuern\/steuern-fuer-selbststaendige-waehrend-der-corona-krise-mehrwertsteuer-corona-zuschuesse\/","title":{"rendered":"Steuern f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige w\u00e4hrend der Coronakrise: Mehrwertsteuer & Corona-Zusch\u00fcsse"},"content":{"rendered":"\n
Die Bundesregierung hat im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes weitere Maßnahmen getroffen, um Unternehmen – und hier besonders auch Soloselbstständigen und Freiberuflern – aus der Krise zu helfen. Da stellt sich die Frage, was Sie als Freiberufler beachten müssen und welche Besonderheiten auf Sie zukommen. In diesem Beitrag möchte ich daher darauf eingehen, welche Auswirkungen die Mehrwertsteuersenkung für Sie als Selbstständige hat und welche Zuschüsse Sie vom Staat erhalten können.<\/p>\n
Wenn Sie sich das Maßnahmenpaket der Bundesregierung unter steuerlichen Aspekten anschauen, wird schnell klar, was die größte Baustelle für die Praxis sein wird: Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik kam es zu einer Senkung des Mehrwertsteuersatzes. Und das auch noch temporär (ebenfalls historisch einmalig)!<\/p>\n
Was von der Bundesregierung als Maßnahme zur Konsumsteigerung gefeiert wird, wirft in der Praxis eine Menge Fragen auf. Besonders bedeutsam, gerade für Freiberufler und Soloselbstständige, ist die Frage der Abgrenzung. Freiberufler erbringen in der Regel sonstige Leistungen (Dienstleistungen) und es gilt herauszufinden, wann die Leistung denn genau erbracht wurde und welcher Steuersatz dann der richtige ist.<\/p>\n
Der Grundsatz ist folgender: Die Leistung ist im Zeitpunkt ihrer Vollendung erbracht! Haben Sie also am 29.06. angefangen, ein Projekt meines Auftraggebers zu bearbeiten, beenden es allerdings erst am 04.07., so gilt die Leistung als im Juli erbracht und es müssen 16% Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Im Dezember wird es dann genau umgekehrt sein: Projekte, die im Dezember starten, aber erst im Januar beendet werden, müssen dann wieder mit 19% der Mehrwertsteuer unterworfen werden.<\/p>\n
Besonders chaotisch wird es dann, wenn mit Anzahlungen gearbeitet wird. Was passiert, wenn Sie während eines Projektes Anzahlungen erhalte, bevor die Leistung abgeschlossen wird und diese dann bei Abschluss der Arbeiten mit einer Schlussrechnung verrechnen?<\/p>\n
Die Antwort auf diese Frage ist (leider): Es kommt darauf an! Es gibt nämlich zwei Varianten:<\/p>\n
Selbstständige Teilleistungen liegen im Übrigen auch bei Dauerschuldverhältnissen vor. Hier sind beispielsweise Mieten oder Leasingraten zu nennen. Sie müssen also für die Zeit von Juli bis Dezember den verringerte Mehrwertsteuersatz verwenden, ab 2021 werden dann wieder 19% berechnet.<\/p>\n