{"id":2376,"date":"2020-07-31T09:43:47","date_gmt":"2020-07-31T07:43:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=2376"},"modified":"2020-08-17T08:49:10","modified_gmt":"2020-08-17T06:49:10","slug":"sozialversicherung-fuer-selbststaendige-sind-sie-betroffen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/karriere\/einstieg\/sozialversicherung-fuer-selbststaendige-sind-sie-betroffen\/","title":{"rendered":"Sozialversicherung f\u00fcr Selbstst\u00e4ndige \u2013 sind Sie betroffen?"},"content":{"rendered":"\n
Sie planen den Einstieg in die Selbstständigkeit und möchten wissen, was sich in Bezug auf die Sozialversicherung für Sie ändern wird? Dann lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, inwieweit Sie zahlungspflichtig sind und wo Sie unterstützt werden. Die wichtigsten Erkenntnisse zum Thema Sozialversicherung für Selbstständige finden Sie in diesem Beitrag kompakt und verständlich zusammengeführt.<\/p>\n
Zunächst einmal muss geklärt werden, ob Sie in die Kategorie der Freiberufler fallen, die verpflichtet sind, Sozialabgaben zu leisten, oder ob Sie davon „verschont“ bleiben. Es ist also nicht pauschal klar, wer in der Branche der Selbstständigen sozialversicherungspflichtig ist. Um genau zu erkennen, welche Berufsgruppen unter den Freiberuflern zu den sozialversicherungspflichtigen gehören, können Sie folgende Liste nutzen.<\/p>\n
Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in einer sogenannten berufsständischen Versorgung gilt für:<\/p>\n
Außerdem gilt der Pflichtbeitrag für Freiberufler, die künstlerische Tätigkeiten ausüben:<\/p>\n
Bei der Sozialversicherungspflicht gibt es für freiberufliche Künstler oft einen großen Vorteil. Die Beiträge für sozialversicherungspflichtige Freiberufler werden nämlich über die sogenannte Künstlerkasse bezuschusst. Auf diese Art müssen die Betroffenen deutlich geringere Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen zahlen als üblicherweise.<\/p>\n
Gehören Sie nicht zu den genannten Arten von Freiberuflern, dann besteht für Sie die Möglichkeit der Befreiung von der Sozialversicherungspflicht. Der Antrag dafür muss bei der zuständigen Behörde, also der Rentenkasse, gestellt werden. Prüfen Sie in jedem Fall, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit sozialversicherungspflichtig sind oder nicht. Sie können sich beispielsweise bei der Künstlersozialkasse oder bei den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern beraten lassen.<\/p>\n