{"id":2033,"date":"2020-05-29T09:27:16","date_gmt":"2020-05-29T07:27:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.freelancercheck.de\/blog\/?p=2033"},"modified":"2021-01-06T08:14:19","modified_gmt":"2021-01-06T07:14:19","slug":"6-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen-bei-freiberuflichen-nebentaetigkeiten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/freelancercheck.de\/karriere\/6-antworten-auf-haeufig-gestellte-fragen-bei-freiberuflichen-nebentaetigkeiten\/","title":{"rendered":"6 Antworten auf h\u00e4ufig gestellte Fragen bei freiberuflichen Nebent\u00e4tigkeiten"},"content":{"rendered":"\n
Sie wollen sich neben Ihrem Beruf verselbstständigen? Dann kommen bei Ihnen möglicherweise einige Fragen zur Organisation und zu rechtlichen Aspekten auf. In diesem Beitrag finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um eine freiberufliche Tätigkeit – angefangen bei der Anmeldung, über Steuern und Versicherungen bis hin zum Marketing.<\/p>\n
Genauso wie Ihren Hauptberuf müssen Sie auch Ihren Nebenerwerb beim Gewerbeamt anmelden. Die Anmeldung erfolgt mit einer detaillierten Beschreibung der Tätigkeit und einer Anmeldegebühr in Höhe von 10 € bis 40 € beim Gewerbeamt bzw. der Gewerbemeldestelle der zuständigen Stadtverwaltung. Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung dann an das Finanzamt weiter. Hiernach erhalten Sie von dem Finanzamt Unterlagen zur Anmeldung. Sind Sie Vollzeit-Freiberufler? Dann müssen Sie sich nicht beim Gewerbeamt anmelden und eine Anmeldung beim Finanzamt reicht aus.<\/p>\n
Grundsätzlich hat jeder Deutsche das Recht auf eine freie Berufswahl. Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, so müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihren freiberuflichen Nebenerwerb informieren. Wichtig ist, dass die Nebentätigkeit die Leistung im Hauptjob nicht einschränkt, keine Konkurrenz für den Arbeitnehmer entsteht, eine Krankheit nicht für den Nebenjob genutzt wird und die Arbeitszeit im Nebenberuf nicht mehr als 20 % der Arbeitszeit des Hauptberufs übersteigt. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt rechtlich 10 Stunden. Um rechtlich also auf der richtigen Seite zu stehen, sollte das Maximum nicht überschritten werden. Heißt: Wenn Sie in Ihrem Hauptjob acht Stunden leisten, dann sollten Sie pro Tag nur zwei Stunden in Ihre freiberufliche Tätigkeit investieren.<\/p>\n
Wenn Sie als Scheinselbstständiger betrachtet werden, werden Sie wie ein Arbeitnehmer betrachtet und müssen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Sie werden als Scheinselbständiger angesehen, wenn drei der folgenden Kriterien auf Sie zutreffen:<\/p>\n